Erzbistum: Noch beurlaubter Pfarrer kirchenrechtlich freigesprochen

Stand: 08.12.2022, 20:44 Uhr

Der wegen Missbrauchsvorwürfen beurlaubte ehemalige stellvertretende Düsseldorfer Stadtdechant Pfarrer D. darf wieder für das Erzbistum Köln arbeiten. Das ist das Ergebnis eines kirchenrechtlichen Strafverfahrens.

Das Erzbistum Köln hat das Verbot der Ausübung priesterlicher Dienste aufgehoben. Allerdings bleibt der Geistliche bis auf Weiteres vom Einsatz als Priester im Erzbistum freigestellt. Außerdem darf der Pfarrer nicht mehr in der Kinder- und Jugendarbeit und in der Seelsorge eingesetzt werden. Der Umgang des Erzbistums mit dem Düsseldorfer Pfarrer hatte zu Protesten gegen Kardinal Woelki geführt. Pfarrer D. war im Jahr 2001 von einem minderjährigen Prostituierten in Köln erpresst worden, zu dem er Kontakt hatte. Woelki soll den Priester dann befördert haben, obwohl er von diesem Vorgang gewusst haben soll.

Laut "Rheinischer Post" und "Bild" waren dem Pfarrer Missbrauchstaten an Minderjährigen vorgeworfen worden. Nachdem 2021 über einen Sexualkontakt mit einem minderjährigen Prostituierten am Kölner Hauptbahnhof im Jahr 2001 berichtet worden war, gingen laut dem Erzbistum neue Meldungen ein: Betroffene hätten über "Vorfälle" aus den Jahren 1993 bis 1998 berichtet. Welche konkreten Vorwürfe in dem sogenannten kirchenrechtlichen Verwaltungsstrafverfahren verhandelt wurden, nannte das Erzbistum aber nicht.

Staatsanwaltschaft hatte Verfahren eingestellt

Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hatte die Vorwürfe demnach zuvor geprüft, das Verfahren aber wegen Verjährung eingestellt. Das kirchenrechtliche Verfahren kam jetzt zu dem Ergebnis, der Pfarrer sei "aus tatsächlichen und rechtlichen Gründen" freizusprechen. Der Fall am Kölner Hauptbahnhof 2001 sei bereits durch den damaligen Kardinal Joachim Meisner geahndet worden und daher nicht erneut berücksichtigt worden. "Ich kann gut nachvollziehen, dass viele Menschen, vor allem in den bisherigen Einsatzgemeinden von Pfarrer D., durch die Berichterstattung der letzten Zeit irritiert, verunsichert und auch empört waren und sind", wird der Kölner Generalvikar Guido Assmann in einer Mitteilung des Erzbistums zitiert. "Aber: Auch ein kirchliches Verwaltungsstrafverfahren basiert – analog zum staatlichen Recht – auf einer Beweispflicht und der Beachtung geltender Rechtsgrundlagen."

Der Pfarrer war bis zur Klärung der Vorwürfe beurlaubt worden. Nach dem Freispruch wurde laut dem Erzbistum das Verbot der Ausübung priesterlicher Dienste aufgehoben. Der Pfarrer bleibt aber demnach bis auf Weiteres noch vom Einsatz als Priester im Erzbistum freigestellt – "für noch festzulegende, andere Aufgaben". Auf Bitten von Woelki habe er auf seine Aufgabe als leitender Pfarrer in Düsseldorf verzichtet und kehre nicht dorthin zurück. Außerdem seien "im Sinne der Prävention" Auflagen erlassen worden: Der Mann darf nicht mehr in der Kinder- und Jugendarbeit, in der pfarrlichen Seelsorge und in leitender Verantwortung eingesetzt werden.

Über dieses Thema berichtet auch die Lokalzeit aus Köln im Hörfunk auf WDR2 am 08.12.2022.