Kreuz auf einem Wörterbuch mit dem Wort Missbrauch, Symbolfoto

Erzbistum Köln verzichtet in Missbrauchsfall erneut auf Verjährung

Stand: 21.11.2023, 16:08 Uhr

Das Erzbistum Köln verzichtet nach WDR-Informationen auch in einer zweiten Schmerzensgeldklage darauf, sich auf Verjährung zu berufen.

Von Christina Zühlke

Die Pflegetochter eines Priesters war über Jahre von ihm missbraucht worden. Der Priester hatte sogar einen Schwangerschaftsabbruch bei ihr vornehmen lassen, ohne dass die Minderjährige wusste, was der Arzt tat. Der Täter wurde im vergangenen Jahr vom Landgericht Köln zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden und sitzt im Gefängnis. Der Mann hatte als Priester 40 Jahre lang in mehr als 100 Fällen Mädchen missbraucht. Die jetzt klagende Frau war damals im Prozess nur als Zeugin geladen. Sie klagt auf insgesamt 850.000 Euro Entschädigung. Ein Termin für den Prozessbeginn steht noch nicht fest.

Bereits in einer ersten Schmerzensgeldklage im Juni hatte das Kölner Landgericht entschieden, dass das Erzbistum einem Betroffenen 300.000 Euro zahlen musste.

Anwälte der Klägerin begrüßen Entscheidung

Die Anwälte der Klägerin sagten dem WDR, dass sie die Entscheidung des Erzbistums begrüßen. Im Sinne der Klägerin, aber auch, weil davon eine Signalwirkung für andere Fälle ausgehen könnte.

Das Erzbistum erklärte am Dienstag schriftlich:

Das Erzbistum Köln hat nach Anhörung der erzbischöflichen Gremien entschieden, die Einrede der Verjährung im konkreten Fall nicht zu erheben. Die Entscheidung ist eine Entscheidung des Erzbistums Köln. Ein staatliches Gericht soll über die Höhe der Schmerzensgeld­forderung für die Taten eines Priesters befinden, der sexuellen Missbrauch begangen hat. Stellungnahme des Erzbistums Köln