Etwa 13.000 E-Scooter stehen in Köln bereit.

Hohe Gebühren für E-Scooter sind zulässig

Stand: 12.01.2023, 06:46 Uhr

Die Stadt Köln darf weiterhin Gebühren von bis zu 130 Euro pro Jahr für E-Scooter verlangen, die im Stadtgebiet aufgestellt sind. Das hat das Kölner Verwaltungsgericht am Mittwoch entschieden.

Von Oliver Köhler

Gegen die Sondernutzungsgebühren, die die Stadt Köln seit dem vergangenen Sommer verlangt, hatten die vier Verleihfirmen Lime, Tier, Voi und Bolt geklagt. Nach Ansicht der Verleiher sind die städtischen Gebühren in Köln viel zu hoch. In anderen Städten würden deutlich niedrigere Beträge verlangt. 

"Wir sprechen uns grundsätzlich für eine faire Marktregulierung aus und auch für Gebühren, die verhältnismäßig sind", sagt Anna Montasser, Sprecherin der E-Scooter-Verleiher, dem WDR. Die Gebühren in Köln seien aber nicht verhältnismäßig und auch nicht fair.

Scooter-Verleiher sehen wirtschaftlichen Erfolg gefährdet

So werde beispielsweise für ein Leihfahrrad in Köln nur eine Gebühr von zehn Euro pro Jahr fällig, für einen E-Scooter seien es dagegen 13 Mal so viel. Die hohen Gebühren für E-Scooter würden den wirtschaftlichen Erfolg der Unternehmen gefährden. Das sei laut des Nahmobilitätsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen nicht zulässig, sagen die Verleiher.

Der Anwalt des Verleihers Bolt geht sogar davon aus, dass für E-Scooter überhaupt keine Sondernutzungsgebühren verlangt werden dürfen. Das sei gesetzlich nicht vorgesehen.

Gericht lässt Stadt Köln großen Spielraum bei Gebühren

Das Gericht wies die Klagen der vier Unternehmen zurück. Begründung: Die Stadt Köln habe bei der Gestaltung von Sondernutzungsgebühren einen weiten Freiraum. Die unterschiedlichen Gebühren für Leihräder und E-Scooter seien dadurch gerechtfertigt, dass die elektrischen Tretroller viel häufiger Geh- und Radwege blockieren. Außerdem leisteten Fahrräder einen größeren Beitrag zur Reduzierung des individuellen Autoverkehrs als E-Scooter.

Das Gericht war außerdem der Auffassung, dass der Verleih von elektrischen Tretrollern durch die Gebühren nicht unwirtschaftlich werde.

Enttäuschung bei E-Scooter-Verleihern

Für die Scooter-Verleiher ist der Ausgang des Verfahrens enttäuschend. "Wir bedauern die Entscheidung des Verwaltungsgerichts sehr", sagt Sprecherin Anna Montasser dem WDR. "Das ist eine Schlappe für nachhaltige Mobilitätsoptionen in der Zukunft."

Die Unternehmen beraten jetzt, ob sie gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts in Berufung gehen. Der Scooter-Betreiber Tier hält sich offen, ob er seine Elektro-Tretroller wegen der hohen Gebühren aus Köln abzieht.

Über das Thema berichtet die WDR Lokalzeit aus Köln am 11.01.2023 auch im WDR Fernsehen und im Hörfunk auf WDR 2.