Erstmals hat sich der BGH ausführlich zum "Stealthing" – englisch Heimlichkeit – geäußert. Dabei täuschen Männer ihren Sexpartnern vor, ein Kondom zu benutzen, lassen es aber heimlich weg oder ziehen es ab. So kann aus einvernehmlichem Sex ein Verbrechen werden.
Fall aus Düsseldorf landet vor BGH in Kalrsruhe
So hatte ein IT-Fachmann gehandelt: Er hatte vor dem Sex in seinem Schlafzimmer ein Kondom aus einer Verpackung geholt und so getan, als würde er es benutzen. Da die Frau sich bereits weggedreht hatte, konnte sie nicht sehen, dass er es doch nicht übergestreift hatte.
Für die Frau wäre ungeschützter Geschlechtsverkehr aber überhaupt nicht in Frage gekommen, sagte sie später aus. Das Landgericht Düsseldorf hatte den Fall als einen sexuellen Übergriff gewertet – und ist damit im Recht, wie der BGH am Mittwoch befand.
Urteil des Landgerichts trotzdem aufgehoben
Dass die Frau kurz vor dem Übergriff noch ungeschützten Oralverkehr mit dem Mann hatte, spiele keine Rolle. Ein Sprecher des BGH sagte am Mittwoch, es sei sogar eine Verurteilung wegen Vergewaltigung möglich gewesen. Das Landgericht hatte den Informationstechniker und intensiven Nutzer von Online-Datingportalen wegen mehrerer Sexualdelikte zu drei Jahren Haft verurteilt.
Nichtsdestotrotz haben die Richter des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe das Urteil aus Düsseldorf aufgehoben. Der Grund: ein Formfehler. Das Landgericht habe es verpasst, dem Mann einen notwendigen rechtlichen Hinweis zu erteilen. Daher geht der Fall nun zurück ans Landgericht Düsseldorf, wo er neu verhandelt werden muss.
Über dieses Thema berichtet auch WDR2 am 1. Februar 2023.