Aktenordner liegen in einem Gericht auf einem Tisch

Akten versteckt: Ex-Justizmitarbeiterin in Düsseldorf verurteilt

Stand: 15.07.2024, 14:42 Uhr

Weil sie Hunderte Akten versteckt hat, ist eine ehemalige Justizangestellte zu einer Geldstrafe von 4.200 Euro verurteilt worden. Es ging vor allem um Jugend- und Sexualstraftaten.

Über Monate hinweg hatte die 46-jährige Angeklagte Hunderte Akten versteckt oder Wiedervorlagefristen eigenmächtig verlängert. Dafür hat das Amtsgericht Düsseldorf die ehemalige Justizangestellte zu einer Geldstrafe von 4.200 Euro verurteilt.

Schärfere Verurteilung wegen 'Strafvereitelung im Amt'

Die Frau aus Köln wurde in zwei Fällen schuldig gesprochen: wegen Verwahrungsbruchs und Strafvereitelung im Amt. Der Amtsrichter verhängte eine Geldstrafe von 140 Tagessätzen zu je 30 Euro. Damit ging er deutlich über die vom Staatsanwalt beantragte Strafe von 90 Tagessätzen zu je 40 Euro, also 3.600 Euro, hinaus.

Als Begründung nannte er zum einen generalpräventive Aspekte und zum anderen, dass es in zwei Fällen nicht nur bloße Strafvereitlung, sondern Strafvereitelung im Amt gewesen sei. Sie sei bei der Behörde zwar nur als Beschäftigte angestellt, im Rahmen ihrer Arbeit aber als Amtsträgerin tätig gewesen, betonte der Richter in Richtung der Angeklagten.

Die Frau war seit Dezember 2021 als Servicekraft in einer Geschäftsstelle der Düsseldorfer Anklagebehörde eingesetzt, die vor allem Jugendstrafsachen und Sexualdelikte bearbeitet. In der Zeit zwischen November 2022 und Juli 2023 legte sie den Anklägern 112 Akten zu spät oder gar nicht vor. 

Prozess Düsseldorf: Ex-Justizmitarbeiterin vor Gericht

WDR Studios NRW 15.07.2024 00:49 Min. Verfügbar bis 15.07.2026 WDR Online


Ein Kinderpornographie-Fall bereits verjährt

"Ich war völlig überfordert. Die Masse war zu viel, um es zu schaffen", schilderte die Angeklagte. Um Hilfe habe sie nicht gebeten. "Ich habe immer alles alleine gemacht." Als Folge ihres Tuns wurde ein Verfahren wegen des Besitzes kinderpornografischer Schriften erheblich verzögert und in einem Fall von Kinderpornografie die Strafverfolgung wegen Verjährung sogar ganz vereitelt.

Unsere Quellen:

  • Amtsgericht Düsseldorf
  • dpa