Millionen Euro ergaunert durch Corona-Hilfen
01:15 Min.. Verfügbar bis 25.01.2026.
Prozess in Düsseldorf: 6-Millionen-Betrug mit Corona-Hilfen
Stand: 25.01.2024, 13:28 Uhr
Vier Männer aus Essen, Dortmund und Köln sollen sich Corona-Soforthilfen und Kredite in Höhe von sechs Millionen Euro ergaunert haben. Jetzt stehen sie in Düsseldorf wegen Betrugs vor dem Landgericht.
Von Martin Höke
Wegen Betrugs mit Corona-Hilfen für Selbständige und KfW-Krediten müssen sich seit Donnerstag vier Männer vor dem Landgericht Düsseldorf verantworten. Unter verschärften Sicherheitsbedingungen und mit verstärkter Polizeipräsenz hat der Prozess am Vormittag vor dem Landgericht Düsseldorf begonnen.
Erfundene Firmen für Betrug genutzt
Die Angeklagten sollen sich zwischen Ende März 2020 und Ende November 2022 für frei erfundene Firmen staatliche Corona-Soforthilfen und Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Höhe von knapp sechs Millionen Euro ergaunert haben.
Die angeblich unterstützungsbedürftigen Unternehmen liefen unter Namen wie "Wesley van Hoek", "Tasty-Spezialiäten Gmbh" oder hießen einfach nur "Lebensmittelgroßhandel". Sie hatten eins gemeinsam: Sie waren laut Anklage "nur zur Erlangung der Subventionen gegründet worden." Dann wurden Corona-Sofort- und Überbrückungshilfen sowie Fördergelder beantragt. Das Firmen gesetzlich vorgeschrieben einen Geschäftsführer haben müssen, wurden die nötige Strohmänner laut Anklage in Italien oder Südosteuropa von Helfern rekrutiert und in Deutschland bei den Behörden angemeldet.
Beweislage scheint eindeutig: Kronzeuge hat ausgepackt
Die Angeklagten im Alter von 46, 54 und 56 Jahren waren nach Finanzermittlungen ins Visier der Fahnder geraten. Monatelang wurde gegen sie verdeckt ermittelt, die Angeklagten observiert und ihre Telefone überwacht. Ende November 2022 wurden die vier Männer festgenommen.
Die Beweislage scheint eindeutig. Die Staatsanwälte können sich auf einen Kronzeugen stützen. Einer der Angeklagten hat ausgepackt: Der 56-jährige Essener habe nicht nur alle Vorwürfe eingeräumt, heißt es bei Gericht. Er soll auch erhebliche Aufklärungshilfe geleistet und weitere Täter genannt haben. Auf Nachfrage bestätigt das Gericht, dass sich der Angeklagte im Zeugenschutz befindet.
Kronzeuge fühlt sich bedroht
Der Mann aus Essen fühlt sich bedroht, weshalb es vor Gericht ein erhöhtes Polizeiaufgebot gab. Umrahmt von zwei Personenschützern und getrennt von den Mitangeklagten saß der 56-Jährige auf der Anklage-Bank. Aufmerksam und ohne erkennbare Regung verfolgten die vier Männer die Verlesung der Anklage. Dass der Mann sich bedroht fühlt und im Zeugenschutz befindet, halten die Verteidiger der Mitangeklagten für überzogen und haben heute gefordert, den Zeugenschutz aufzuheben.
Für den Prozess sind bis Ende Mai 16 Verhandlungstage angesetzt. Bei einer Verurteilung müssen die Männer mit Haftstrafen von bis zu zehn Jahren rechnen.