Neues Cannabisgesetz bewahrte ihn vor dem Gefängnis
Stand: 02.04.2024, 17:32 Uhr
Nur einen Tag nach Inkrafttreten hat das neue Cannabisgesetz einem Angeklagten vor dem Amtsgericht Düsseldorf eine Haftstrafe erspart. Glück für den Düsseldorfer: Nach dem neuen Recht hat die Menge, um die es ging, knapp unter der neuen Grenze gelegen.
Von Martin Höke
Im überhaupt ersten Verfahren in Düsseldorf nach dem neuen Recht wurde der 37-jährige Mann wegen illegalen Drogenbesitzes nur zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Als Bewährungsauflage muss der Düsseldorfer bis Ende Juli eine Drogenentzugstherapie antreten. Die Schuldfrage war in dem Fall schnell geklärt.
Der Mann hatte über seinen Verteidiger die Anklagevorwürfe freimütig eingeräumt. Laut Anklage war er am Nachmittag des 9. Juni 2022 am Düsseldorfer Hauptbahnhof gegen 15 Uhr 30 mit knapp fünf Gramm Heroin und etwas mehr als 1,6 Gramm Cannabis erwischt worden.
Entscheidend für die Strafzumessung ist aber weniger die bloße Menge als vielmehr der jeweilige Wirkstoffgehalt der Drogen, erklärte Amtsrichterin Britta Brost. Der habe im aktuellen Fall zusammengerechnet eine nicht geringe Menge ergeben und galt damit als Verbrechen. Darauf droht eine Haftstrafe.
Angeklagter sei in Entzugsklinik angemeldet
Nach dem neuen Recht aber habe die angeklagte Menge knapp unter dieser Grenze gelegen und sei daher nur noch erheblich, betonte sie. Das wiederum gelte dann nur noch als Vergehen. In den Fällen sind dann Geld- und Bewährungsstrafen möglich.
Der 37-Jährige Angeklagte ist mehrfach vorbestraft. Im Prozess erklärte er, er nehme keine Drogen mehr und habe sich bereits zu einer stationären Entzugstherapie angemeldet. Diese zu absolvieren, verhängte die Richterin als Bewährungsauflage. Das gehe nur, "weil der Angeklagte dem vorher zugestimmt hat", erklärte sie. Das Urteil vom Dienstag ist rechtskräftig.
Über dieses Thema berichtet der WDR am 02.04.2024 auch im Radio in der WDR Lokalzeit aus Düsseldorf.