Jeder Beherbergungsbetrieb in Düsseldorf - dazu zählen unter anderem Hotels, Gasthöfe, Privatzimmer oder -wohnungen, Campingplätze, Schiffe oder ähnliche Einrichtungen - muss ab dem 1. Januar 2024 eine Steuer von pauschal drei Euro pro Übernachtung je Gast erheben und entrichten. Das hat der Rat beschlossen.
Dabei soll kein Unterschied gemacht werden, ob Menschen aus touristischen oder beruflichen Gründen in Düsseldorf übernachten.
Ausnahmen für Jüngere
Ausgenommen werden sollen von der Düsseldorfer Bettensteuer jedoch Minderjährige sowie Schüler auf Klassen- oder Jugendfahrten und deren Begleitpersonen. Beim Vorschlag der Stadt war zunächst eine Pauschale von fünf Euro ohne Ausnahmen vorgesehen. Das wurde jedoch von einer Mehrheit des Rates als zu hoch und sozial ungerecht kritisiert und deshalb abgeändert.
In anderen Städten wie beispielsweise Köln oder Dortmund wurde die Bettensteuer bereits eingeführt. Dort richtet sie sich allerdings nach dem Übernachtungspreis und beträgt fünf beziehungsweise 7,5 Prozent.
Kritik von Wirtschaftsverbänden
Der Plan der Pauschale in Düsseldorf stößt auf viel Kritik: "Wir lehnen die Bettensteuer ab und sind strikt dagegen", sagt Thomas Kolaric vom Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA. Die Hotellerie sei gerade erst mit einem dunkelblauen Auge aus der Corona-Pandemie gekommen und könne sich das nicht leisten. Reisende würden sich Alternativen suchen und nicht mehr nach Düsseldorf kommen.
Auch die FDP und andere Wirtschaftsverbände wie die Düsseldorfer IHK lehnen die Steuer ab. Sie befürchten Nachteile für den Tourismus und die Stadt als Tagungs- und Messestandort.
Auch der Bund der Steuerzahler hält die Steuer für ineffizient: Die geschätzten Einnahmen von rund sechs Millionen Euro pro Jahr seien spärlich, dafür müsste die Stadt aber elf zusätzliche Stellen schaffen, um den Verwaltungsaufwand zu bewältigen.