Berufungsprozess um Nizza-Schläger in Köln

Stand: 30.06.2023, 15:23 Uhr

Vor dem Landgericht Köln wurde am Freitag das erste Berufungsverfahren nach den Krawallen von Fans des 1. FC Köln beim Auswärtsspiel in Nizza verhandelt. Es bleibt beim ersten Urteil.

Die Kölner Staatsanwaltschaft hat am Freitag ihre Zweifel am ersten Urteil zurückgezogen. Ein mehrfach vorbestrafter 30-Jähriger hatte sich an den Ausschreitungen im vergangenen September beteiligt und war in erster Instanz wegen schweren Landfriedensbruchs und versuchter Körperverletzung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden.

Staatsanwaltschaft hatte höhere Strafe gefordert

Die Staatsanwaltschaft war der Ansicht, dass die Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt werden konnte und hatte deswegen gegen das Urteil Berufung eingelegt. Weil der Angeklagte aber jetzt glaubhaft machen konnte, dass er nicht mehr der FC-Ultra-Szene angehört, ein Anti-Aggressionstraining macht und in einer festen Familienstruktur lebt, bleibt es bei dem ersten Urteil.

Nach den Krawallen saß der Mann vier Monate in Untersuchungshaft und konnte deswegen nicht bei der Geburt seine Sohnes dabei sein. Er war beim ersten Verfahren aufgefallen, weil er im Gerichtssaal heftig geweint hatte. Mehrere Randalierer sind bereits verurteilt worden, weitere Verfahren sollen folgen.