Tritte gegen Nizza-Fans

Fußball-Krawalle in Nizza – Weitere Urteile gegen „Störer“

Stand: 07.02.2023, 15:44 Uhr

Es sind die Urteile vier und fünf zu den Ausschreitungen beim Spiel des 1.FC Köln in Nizza letztes Jahr. Das Kölner Amtsgericht verurteilt zwei Männer zu Bewährungsstrafen – beide waren bereits wegen Gewalt beim Fußball aufgefallen.

Von Markus Schmitz

Unmittelbar nach der Urteilsverkündung wirft der 30-Jährige Angeklagte einen Kusshand in Richtung seiner Lebensgefährtin, die als Zuschauerin am Prozess teilnahm. In seinem Gesicht ist Erleichterung zu erkennen. Er bekommt eine Bewährungsstrafe und ist damit nur knapp an einer weiteren Haft vorbeigeschrammt.

Einer der beiden Angeklagten im zweiten Nizza-Prozess

Der 30-Jährige hatte sich vor Spielbeginn in Nizza der versuchten gefährlichen Körperverletzung und des Landfriedensbruchs schuldig gemacht, obwohl er sich noch in einer Bewährungszeit befand. Im Jahr 2020 wurde er zu sechs Monaten auf Bewährung verurteilt, weil er bei einem Spiel des VfL Wolfsburg gegen den 1.FC Köln einen Gegenstand auf einen Polizisten warf und ihn dabei leicht verletzte.

Richter hebt positiven Lebenswandel hervor

Trotz der noch laufenden Bewährungszeit hatte der Richter die positiven Punkte beim 30 Jahre alten Angeklagten hervorgehoben. Er würde weiterhin ein Anti-Aggressions-Training absolvieren, er lebe mit seiner Frau und seinem kleinen Kind, er habe eine Arbeitsstelle und hat sich von der Ultra-Szene des 1.FC Köln verabschiedet. 

 Anwalt zu Untersuchungshaft : “Segensreiche Wirkung“

Einer der beiden Angeklagten im zweiten Nizza-Prozess

Einer der beiden Angeklagten im zweiten Prozess um die Nizza-Krawalle

Auch der andere Angeklagte wird vom Gericht zu einer Bewährungsstrafe wegen desselben Delikts verurteilt. Jahre zuvor hatte er  bei einem FC Spiel in Mainz bei einer Prügelei mit gegnerischen Fans eine gefährliche Körperverletzung begangen.

Beide Angeklagten wurden im vergangenen Oktober nach einer Razzia wegen der Randale in Nizza in Untersuchungshaft geschickt. Einer für wenige Tage, der anderen für vier Monate. Ein Verteidiger sagte, dass diese U-Haft eine "segensreiche Wirkung" hatte. Seitdem würde sein Mandant mit Fußball und Gewalt nichts mehr zu tun haben wollen. Der andere Angeklagte schloss sich in seinen letzten Worten vor dem Urteil dieser Aussage an.

FC könnte Entschädigung verlangen

Vor Gericht kam auch zur Sprache, ob der 1.FC Köln bereits Regressansprüche gegenüber den Angeklagten geltend gemacht habe. Der FC musste als Verbandsstrafe 100.000 Euro wegen der Ausschreitungen zahlen. Ein Verteidiger sagte, dass sich der Verein noch nicht gemeldet habe. Allerdings würden beide Angeklagte als "Intensivtäter Gewalt und Sport" geführt und es sei ein deutschlandweites Stadionverbot ausgesprochen worden.

Die beiden jetzt Verurteilten waren auch wegen einer Prügelei bei einem Kreisliga-Freundschaftsspiel in Köln angeklagt. Dieses Verfahren ist vor dem Amtsgericht aber eingestellt worden.

Im April werden vor dem Kölner Amtsgericht weitere Fälle um die Nizza-Ausschreitungen verhandelt. Laut eines Sprechers sei es aber nicht ausgeschlossen, dass auch noch früher ein Termin stattfindet.