Bonner Prozess um tödlichen Verkehrsunfall endet mit Bewährungsstrafe
Lokalzeit aus Bonn. 03.12.2024. 01:53 Min.. Verfügbar bis 03.12.2026. WDR. Von Christoph Alexander Hensgen.
Bonner Prozess um tödlichen Verkehrsunfall endet mit Bewährungsstrafe
Stand: 03.12.2024, 20:45 Uhr
Das Bonner Landgericht hat eine Autofahrerin wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung zu einem Jahr und drei Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.
Die Frau hatte im Juli 2023 auf einer Kreisstraße in Wachtberg mit ihrem Wagen zwei 16 und 17 Jahre alte Radfahrerinnen erfasst. Das jüngere Mädchen überlebte schwer verletzt, ihre Schwester starb am nächsten Tag in einem Krankenhaus.
Unfallursache auch im Prozess nicht geklärt
Die Staatsanwaltschaft hatte eine anderthalbjährige Bewährungsstrafe, die Verteidiger der Angeklagten eine Geldstrafe gefordert. Warum die Frau damals ihr Auto in den Gegenverkehr steuerte und die Mädchen erfasste, konnte auch im Prozess nicht geklärt werden.
In ihrer Anklage war die Staatsanwaltschaft davon ausgegangen, dass die Frau unachtsam oder abgelenkt war. Alkohol, Drogen oder der Blick aufs Smartphone hätten keine Rolle gespielt.
Angeklagte beruft sich auf Gedächtnislücken
Die 62-Jährige hatte vor Gericht immer wieder beteuert, sich an die letzten Sekunden vor dem tödlichen Zusammenstoß nicht erinnern zu können. Das hielten die Bonner Richter am Ende des Verfahrens für glaubwürdig.
Die Anwälte der Familie hingegen hielten das für eine Lüge. Einige Details seien der Frau doch noch präsent: zum Beispiel die Tatsache, dass sie auf den letzten Metern vor dem Zusammenstoß nicht in ihre Handtasche gegriffen habe, die neben ihr auf dem Beifahrersitz lag.
Familie der Verstorbenen als Nebenklägerin
Die Eltern des verstorbenen Mädchens und ihrer Schwester waren Nebenkläger in dem Verfahren. Zur Urteilsverkündung war auch die jüngste Schwester ins Bonner Landgericht gekommen.
Nach dem Urteil hielt der Anwalt der Familie das Strafmaß für vertretbar – in vergleichbaren Fällen hätten andere Gerichte ähnlich entschieden. Ein Anwalt der 62-Jährigen bewertete das Urteil als ausgewogen und im Endeffekt gerecht. Ob man dennoch dagegen vorgehen werde, werde man zusammen mit der 62-Jährigen besprechen.
Quellen:
- WDR-Reporter
- Landgericht Bonn