Strengere Regeln gegen Machtmissbrauch an NRW-Unis geplant
Stand: 09.10.2024, 09:46 Uhr
Die NRW-Landesregierung will gegen Machtmissbrauch an den Hochschulen im Land vorgehen und Studierende besser schützen. Das ist das Ziel einer Neufassung des Hochschulgesetzes, die das Kabinett am Dienstag verabschiedet hat.
Von Jochen Trum
Der Entwurf von Wissenschaftsministerin Ina Brandes (CDU) sieht vor, dass die Hochschulleitungen bei Fällen von sexuellen Übergriffen oder Machtmissbrauch mehr Befugnisse haben. "Unsere Hochschulen müssen sichere Orte sein – für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Studierende, Forschende und Lehrende", sagte Brandes in Düsseldorf zur Begründung. Bislang fehle den Bildungseinrichtungen eine rechtliche Handhabe, um angemessen gegen Machtmissbrauch vorzugehen.
"Betreten verboten" für Professoren möglich
Mehr Rechte für mögliche Opfer
Künftig soll es nun etwa möglich sein, einem Professor, gegen den aus der Studentenschaft Missbrauchs-Vorwürfe erhoben werden, das Betreten des Universitätsgeländes zu untersagen, bevor abschließend über die Richtigkeit der Anschuldigungen entschieden wurde. Das Ministerium spricht in diesem Fall von einer Schutzmaßnahme für beide Seiten, um die Vorwürfe aufzuklären und weitere Anschuldigungen zu verhindern.
Bislang können Hochschulen lediglich im Rahmen des Disziplinarrechts Verfahren gegen Beschuldigte einleiten, die Befugnisse sind beschränkt und reichen nach Auffassung der Ministerin nicht aus, um zügig und zum Schutz aller Beteiligten handeln zu können.
Hintergrund für die geplante Verschärfung sind mutmaßliche Missbrauchsfälle, die an den Hochschulen in Köln und Gelsenkirchen für Aufsehen gesorgt hatten. Daraufhin hatten sich die drei Landesrektorenkonferenzen im vergangenen Jahr auf erste Maßnahmen verständigt, die mit der Gesetzesänderung nun flankiert werden sollen.
Für die wissenschaftliche Redlichkeit
Das Hochschulstärkungsgesetz sieht darüber hinaus auch strengere Regeln für "Verstöße gegen die Redlichkeit wissenschaftlichen Arbeitens" vor. Das meint Fälle, in denen etwa die geistigen Leistungen anderer als die eigenen ausgegeben werden. "Ein sicheres, respektvolles und vertrauensbasiertes Umfeld", so Brandes, "ist für alle Hochschulmitglieder und Hochschulangehörige unverzichtbar". Das Gesetz muss noch vom Landtag beschlossen werden und soll nach den Vorstellungen der Wissenschaftsministerin in etwa einem Jahr in Kraft treten.
Unsere Quellen:
- Pressemitteilung Wissenschaftsministerium
- WDR-Recherchen