Strom- und Gaspreisbremsen treten in Kraft: So viel wird Heizen und Strom maximal kosten

Stand: 01.03.2023, 20:59 Uhr

Die Preisbremsen für Strom, Gas und Fernwärme treten im März in Kraft. Sie gelten aber auch rückwirkend für die Monate Januar und Februar. Was Sie hierzu wissen müssen.

Es ist soweit, der März ist da! Ab diesem Monat gelten die vom Gesetzgeber beschlossenen Preisbremsen für Erdgas, Fernwärme und Strom.

Was bedeuten die Preisbremsen für die Verbraucher?

Dass die Kosten fürs Heizen und für Strom kalkulierbar bleiben. Wer zu Hause mit Gas heizt, der zahlt maximal 12 Cent pro Kilowattstunde, bei Fernwärme sind es 9,5 Cent und bei Strom liegt die Obergrenze bei 40 Cent. Aber Achtung: Diese Preisobergrenzen gelten in der Regel nur für 80 Prozent von dem, was man im Jahr davor verbraucht hat.

Für die restlichen 20 Prozent zahlen Kundinnen und Kunden den höheren Preis, der vertraglich mit ihrem Versorger veinbart ist. Das soll dazu motivieren, den Energieverbrauch zu senken - denn wer die 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs nicht überschreitet, der zahlt nur gedeckelte Preise und spart Geld.

Heißt: Es profitieren vor allem diejenigen, die Energie sparen. Und das ist auch das erklärte Ziel der Bundesregierung. Die Regeln gelten ab diesem März, wenn man aber im Januar und Februar schon mehr als den genannten Preis bezahlt hat, dann bekommt man das Geld anteilig zurück. Dafür muss man keinen Antrag stellen, das Geld soll einfach so kommen.

Für Unternehmen gelten noch etwas niedrigere Preise pro Kilowattstunde - aber nur bis 70 Prozent des Vorjahresverbrauchs erreicht sind.

Wie profitieren Nutzer, die nicht mit Gas heizen?

Auch wer mit Stoffen heizt, die nicht über Leitungen ins Haus fließen, wird entlastet. Wann das der Fall sein wird, ist allerdings noch offen. Davon profitieren könnten Nutzer von Heizöl, Pellets, Flüssiggas oder auch von Kaminöfen - aber erst wenn sich ihre Heizkosten gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt haben.

Bei allen zusätzlichen Kosten will der Bund 80 Prozent übernehmen - vorausgesetzt, die Bedingungen für einen Zuschuss von mindestens 100 Euro sind erfüllt. Die Obergrenze pro Haushalt liegt bei 2.000 Euro.

Was sagen die Kritiker?

Kritik kommt vor allem von Sozialverbänden und auch der Links-Partei. Es sei ungerecht, dass Geringverdiener genau so viel für Energie zahlen müssen wie Besserverdiener. Auch die Wirtschaft zeigt sich nicht zufrieden. Tenor: Es gebe bei der Preisbremse zu viele Auflagen. Das könnte dazu führen, dass energieintensive Unternehmen auf die Unterstützung verzichten und ihre Produktion viel mehr ins Ausland verlagern könnten.

Umstritten ist auch, dass bestimmte Stromanbieter zur Kasse gebeten werden, weil sie wegen der hohen Preise gerade Extragewinne einstreichen. Hier hatte unlängst die CDU bemängelt, dass das vor allem Wind- und Solartstromanbieter trifft.

"Es droht ein Kollateral-Schaden für die Energiewende. Und es wird Vertrauen beschädigt und Investitionen werden jetzt schon zurückgestellt." CDU-Vize Andreas Jung

Was ist, wenn Versorger, dank der Aussicht auf staatliche Unterstützung, die Preise mehr als nötig anheben?

Dafür kommt eine "Missbrauchsklausel" in das Gesetz. Heißt nach Angaben der FDP konkret: Die Energieversorgungsunternehmen müssen ihre Preissteigerungen an das Bundeskartellamt melden, sodass das Amt dann prüfen kann, ob die Preise zu stark erhöht wurden.

SPD und Grüne drängten darauf, dass Unternehmen, die von den staatlichen Hilfen profitieren, im Gegenzug auf die Auszahlung von Boni und Dividenden verzichten. Dividenden sind Ausschüttungen, mit denen Aktiengesellschaften ihre Anleger am Gewinn beteiligen. Bei den Boni geht es hier nicht um Prämien für normale Mitarbeiter, sondern um Zahlungen an Organe der Geschäftsführung.

Ein Kompromiss der Ampel-Partner sieht nun vor, diese Forderung auf Unternehmen zu beschränken, die besonders hohe Summen vom Staat bekommen würden.

Klappt denn seitens der Energieversorger alles bestens mit der Einführung der Gas- und Strompreisbremse?

Nein. Die Einführung der Gas- und Strompreisbremse macht vielen Energieversorgern zu schaffen. Die Hauptgeschäftsführerin des BDEW, Kerstin Andreae, spricht bei der praktischen Umsetzung der Preisbremsen von einer "Mammut-Aufgabe".

Der Kölner Energieversorger Rheinenergie bucht etwa im März bei Kundinnen und Kunden erstmal nichts ab. Der Konzern schreibt, dass die Kunden im Laufe des Monats - voraussichtlich in der Monatsmitte - ein Schreiben mit ihrem individuellen Abschlag erhalten sollen. Auch die Düsseldorfer Stadtwerke sehen vorerst davon ab Abschläge abzubuchen und verweisen auf individuelle Schreiben. Wann diese genau kommen sollen, schreiben sie nicht.

Das Unternehmen NEW Energie, das Tarife am Niederrhein anbietet, sieht sich nicht in der Lage, die Preisbremsen zum geplanten Termin umzusetzen. Die Firma schreibt auf der Webseite, das liege am großen Aufwand bei der notwendigen Umstellung der Systeme und Programme. Deshalb sollen die jetzigen Abschläge für Kundinnen und Kunden zunächst beibehalten werden. Spätestens im April könne man voraussichtlich über die konkrete Entlastungshöhe informieren, so NEW Energie.