Aus für Öl- und Gas-Heizungen könnte früher kommen - das müssen Sie jetzt wissen
Stand: 28.02.2023, 17:01 Uhr
Das Wirtschafts- sowie das Bauministerium arbeiten an einer Gesetzesnovelle zum Verbot des Einbaus neuer Gas- und Ölheizungen von 2024 an. Was bedeutet das für die Verbraucher?
Von Oliver Scheel
Wenn wir die Energiewende schaffen wollen, müssen wir beim Heizen weg von Öl und Gas hin zur Nutzung von erneuerbaren Energien kommen. Das ist klar - nur der Weg dahin ist lang und steinig.
In Deutschland soll nun der Einbau neuer Gas- und Ölheizungen schon ab dem kommenden Jahr und nicht wie im Koalitionsvertrag ursprünglich vereinbart ab 2025 verboten werden - zumindest nach dem Willen des Wirtschafts- und des Bauministeriums.
Aktuell gebe es noch keine finalen Entwürfe, so eine Sprecherin. Doch Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) scheint aufs Tempo drücken zu wollen. In dem aktuell vorliegenden Referentenentwurf des Wirtschaftsministeriums und des Bauministeriums heißt es nun: "Ab 2024 sollen nur noch neue Heizungsanlagen in Gebäude eingebaut werden, die mindestens 65 Prozent der bereitgestellten Wärme aus erneuerbaren Energien erzeugen." Ohne ein schnelles Umsteuern im Bereich der Gebäudewärme "kann Deutschland weder die Klimaziele erreichen noch die Abhängigkeit von fossilen Rohstoffen rasch reduzieren", heißt es zur Begründung.
65 Prozent Erneuerbare - Was bedeutet das für die Verbraucher?
Um die 65 Prozent Erneuerbare zu erhalten, müssen bestehende Öl- und Gasheizungen zu Hybridheizungen umgerüstet werden. "Die einfachste Möglichkeit ist eine Solarthermieanlage zur Heizungsunterstützung", erklärte Ramona Mittag von der Verbraucherzentrale NRW dem WDR. Dann brauche ich die fossile Heizung weniger."
"In der Praxis heißt das, ich koppele einen anderen Wärmeerzeuger an die Heizung, zum Beispiel eine Wärmepumpe oder eine Pelletheizung. Und nur an ganz kalten Tagen läuft die Heizung dann mit Öl", so Mittag. Öl und Gas würden dann nur noch zur Abfederung der Spitzenlast benötigt.
Nach Experteneinschätzungen empfiehlt sich mit dem 65-Prozent-Ziel der Einbau von Fernwärme-Anlagen, Wärmepumpen und Biomasse-Kesseln. In bestehenden Gebäuden ist dem Entwurf zufolge beim Einbau neuer Heizungen noch die "partielle Nutzung von fossilen Energien" erlaubt - spätestens bis 2045 muss die Nutzung von fossilen Energieträgern aber beendet werden. Danach müssen alle Heizungen vollständig mit Erneuerbaren betrieben werden.
Muss ich die Heizung bei einem Schaden ersetzen?
Bei Schäden an Heizungen soll es eine Übergangszeit von drei Jahren geben, bis die entsprechenden Vorgaben erfüllt werden müssten. In Fällen, in denen ein Anschluss an ein Wärmenetz "absehbar, aber noch nicht möglich ist", darf binnen fünf Jahren nach Ausfall einer Heizungsanlage eine Heizung genutzt werden, die nicht dem 65-Prozent-Ziel entspricht.
Wie lange darf ich meine alte Heizung nutzen?
Das final noch auszuarbeitende Gesetz hat zunächst erstmal keine direkte Auswirkung auf den Betrieb einer Ölheizung. Klar ist: Heizsysteme für erneuerbare Energien wie Wärmepumpen werden verstärkt gefördert.
Generell fordert das Gebäudeenergiegesetz den Austausch der Heizungen, wenn sie 30 Jahre alt sind. Auch die Verbraucherzentrale wartet derzeit noch auf die genaue politische Ausgestaltung des Gesetzes.
Und es gibt jetzt schon Gegenwind, obwohl nur ein Entwurf vorliegt, zum Beispiel aus den Reihen des Koalitionspartners FDP. Deren wohnungspolitischer Sprecher Daniel Föst erklärte, der Gebäudesektor müsse zwar klimafit werden, das funktioniere aber "nicht über Nacht und nicht mit der Brechstange". Die Verbraucherzentrale erwartet daher zahlreiche Ausnahmen.
Über dieses Thema berichtet der WDR am 28.2.2023 unter anderem auch in der Aktuellen Stunde im WDR Fernsehen.