Korruptionsvorsorge

Der WDR hat sich zur Vorbeugung von Korruption ein umfassendes Compliance Management gegeben.

Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind wie bei der neutralen und ausgewogenen Berichterstattung auch bei allen wirtschaftlichen Entscheidungen gehalten, ausschließlich sachliche Maßstäbe anzulegen. Interessenkollisionen oder Korruptionsversuche werden nicht geduldet.

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Die internen Regelungen des WDR sind bestimmt von Transparenz und anerkannten organisatorischen Standards wie dem 4-Augen-Prinzip. Durch klare Vorschriften gibt der WDR seinen Beschäftigten eindeutige Verhaltensmaßstäbe vor. Durch Antikorruptionsklauseln in den Verträgen verpflichtet der WDR seine externen Geschäftspartner zu gesetzeskonformen Verhalten.

Um Interessenkonflikte und Korruptionsversuche zu erkennen, bietet der WDR seinen Beschäftigten regelmäßig Schulungen und E-Learnings an. Dazu gibt es interne und externe Beratung, wenn Zweifel an der Zulässigkeit des eigenen oder fremden Handelns bestehen.

Der WDR hat mit Herrn Rechtsanwalt Dr. Johannes Dilling einen Ombudsmann benannt. Er ist die Anlaufstelle für Whistleblowing, auch wenn Anonymität gewünscht ist. Durch die anwaltliche Schweigepflicht ist sichergestellt, dass die Identität von Hinweisgebern geschützt wird, sowohl für Beschäftigte des Unternehmens als auch für Geschäftspartner oder Dritte.