Wer kann sich an den Ombudsmann des WDR wenden?
Alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die einen Verdacht auf Korruption oder damit zusammenhängende Straftaten mitteilen möchten. Dies gilt für festangestellte und freie Beschäftigte ebenso wie für Geschäftspartner des WDR oder auch für Dritte. Wer sich selbst nicht korrekt verhalten und vielleicht sogar strafbar gemacht hat, kann sich ebenso vertraulich mit dem Ombudsmann beraten.
Welche Art von Hinweisen nimmt der Ombudsmann entgegen?
Hinweise auf Unregelmäßigkeiten, Interessenkollisionen, Gesetzesverstöße, verdächtige Sachverhalte, Personen oder Unternehmen. Der Ombudsmann ist jedoch keine Anlaufstelle für allgemeine Beschwerden, Unmutsäußerungen, Mobbingvorwürfe oder Verbesserungsvorschläge.
Kommt ein Mandatsverhältnis zwischen Hinweisgeber/innen und Ombudsmann zustande?
Der Ombudsmann ist Anwalt des WDR. Der mit dem WDR geschlossene Vertrag entfaltet eine Schutzwirkung für Hinweisgeber und Hinweisgeberinnen. Der Ombudsmann berät die Hinweisgeber und Hinweisgeberinnen zu allen Fragen, die im Zusammenhang mit dem Hinweis entstehen. Auch wenn kein Mandatsverhältnis besteht, ist der Ombudsmann verpflichtet, die Hinweise vertraulich zu behandeln.
Wie werden Hinweisgeber/innen geschützt?
Der Ombudsmann des WDR unterliegt als Rechtsanwalt der anwaltlichen Schweigepflicht. Zu seinen wesentlichen Aufgaben gehört es, Informationen über Korruptionsverdacht vertraulich entgegenzunehmen und Hinweisgeber und Hinweisgeberinnen dadurch zu schützen, dass diese Vertraulichkeit gewahrt bleibt. Die Identität von Hinweisgeber und Hinweisgeberinnen darf daher nicht preisgegeben werden; es sei denn, die Hinweisgeber und Hinweisgeberinnen stimmen dem ausdrücklich zu. Die Verschwiegenheit des Ombudsmanns gilt nicht nur gegenüber dem WDR, sondern auch gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft.
Geht der WDR auch anonymen Hinweisen nach?
Anonymen Hinweisen kann der WDR nicht oder nur sehr zurückhaltend nachgehen. Sie müssen detailliert begründet werden. Auch die Glaubwürdigkeit von Hinweisgeber und Hinweisgeberinnen spielt eine entscheidende Rolle. Dafür ist es wichtig, dass der Ombudsmann ein persönliches Gespräch mit Hinweisgeber und Hinweisgeberinnen führt.
Entstehen daraus Kosten für Hinweisgeber und Hinweisgeberinnen?
Die Kosten trägt der WDR. Wer allerdings vorsätzlich falsche Informationen an den Ombudsmann gibt und dadurch einen Schaden verursacht, kann dafür gegebenenfalls haftbar gemacht werden.