Fahrerflucht: Urteil im "Wildschwein"-Prozess

Stand: 19.12.2022, 16:51 Uhr

Ein Autofahrer hat in Meinerzhagen einen 18-Jährigen angefahren. Der Mann behauptete bis zuletzt, er sei von einem Wildunfall ausgegangen. Das Gericht glaubte ihm das nicht.

Zwei Jahre auf Bewährung - das ist die Strafe für einen 66-Jährigen, der für einen Unfall mit Fahrerflucht in Meinerzhagen verantwortlich gemacht wird. Der Gummersbacher hatte im November 2020 einen Fußgänger angefahren und sich nicht um den Schwerverletzten gekümmert.

Andere Autofahrer fanden Schwerverletzten

Bis zuletzt hatte der Autofahrer behauptet, er habe keinen Menschen bemerkt. Er sei von einem Unfall mit einem Wildschwein ausgegangen, deshalb habe er nicht angehalten. Ein Gutachter und die Richter des Landgerichts Hagen glaubten ihm das nicht.

Der 18-jährige Fußgänger war schwer verletzt von anderen Autofahrern gefunden worden. Körperlich hat er sich erholt, allerdings leidet er bis heute unter den seelischen Folgen des Unfalls. Die Haftstrafe ist zur Bewährung ausgesetzt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Über dieses Thema berichtete der WDR am 19.12.2022 in der Lokalzeit im Hörfunk und im Fernsehen.