Mitarbeiter des Weißen Rings im Sauerland wegen Vergewaltigung angeklagt

Stand: 08.03.2023, 07:55 Uhr

Ein Mitarbeiter des Weißen Rings im Hochsauerlandkreis soll eine hilfesuchende Frau vergewaltigt haben. Die Staatsanwaltschaft Arnsberg hat jetzt Anklage erhoben.

Von Heinz Krischer

Insgesamt neun Frauen hatten Anzeige gegen den pensionierten Polizisten gestellt, der bis zum Bekanntwerden der Vorwürfe 2021 die Außenstelle des Weißen Rings im Hochsauerlandkreis geleitet hatte. Die Frauen waren allesamt Opfer von Straftaten und hatten sich deshalb an die Hilfsorganisation gewandt.

Vertrauensstellung ausgenutzt

Werbeplakat des Weißen Rings

Vertrauensstellung ausgenutzt

Nach den Ermittlungen habe der Mann seine Vertrauensstellung als Mitarbeiter des Weißen Ringes ausgenutzt. "Er hatte genaue Informationen über die Frauen, und das habe ihm die Ausführung der Taten erleichtert", sagt die Staatsanwaltschaft.

Zwei Jahre hatte die Staatsanwaltschaft ermittelt und sogenannte aussagepsychologische Gutachten anfertigen lassen. Dabei prüft eine Psychologin oder ein Psychologe, ob die Aussagen erlebnisbasiert sind, also ob das Geschilderte wirklich erlebt wurde.

Besonders schwere Vergewaltigung angeklagt

Angeklagt ist danach nun eine besonders schwere Vergewaltigung, die bei einer Verurteilung mit einer Haft nicht unter zwei Jahren bestraft wird. Im Fall einer weiteren Frau wirft die Staatsanwaltschaft dem Mann sexuelle Nötigung und sexuelle Belästigung vor.

Eine Frau liest eine Broschüre des Weißen Rings

Taten in Wohnungen der Opfer

"Die Taten sollen zum Teil in den Wohnungen der Opfer passiert sein, wohin der Angeklagte kam, um sie zu beraten. In sieben Fällen von weiteren Frauen wurden die Anzeigen eingestellt. Die angezeigten Taten seien als übergriffig und unangemessen zu werten, aber nicht straffähig", sagte der Arnsberger Oberstaatsanwalt Thomas Poggel.

Weißer Ring änderte Regeln

Der Weiße Ring hatte nach Bekanntwerden der Vorwürfe seine Regeln für Beratungen bundesweit geändert. Danach dürfen Frauen, die Opfer von Sexualdelikten, häuslicher Gewalt oder Stalking geworden sind, nur von weiblichen Mitarbeiterinnen oder hilfsweise nach dem sogenannten Sechs-Augen-Prinzip, also von zwei Mitarbeitern, betreut werden.

Der Angeklagte hat gegenüber den Ermittlern die Vorwürfe bestritten. Sein Verteidiger war für eine Stellungnahme für den WDR nicht zu sprechen. Jetzt muss das Landgericht Arnsberg darüber entscheiden, ob die Anklage zugelassen und die Hauptverhandlung eröffnet wird.