Anderthalb Jahre nach der tödlichen Messerattacke auf dem Send in Münster ist der Täter rechtskräftig zu einer lebenslangen Haftstrafe wegen Mordes verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe bestätigte damit das Urteil des Landgerichts Münster. Der Täter hatte dagegen Revision eingelegt.
Prozess begann im September 2023
Das Landgericht Münster folgte damals der Auffassung der Staatsanwältin. Eine Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge oder Totschlags – wie von der Verteidigung gefordert – lehnte das Gericht ab.
Der Angeklagte hatte nach einem Streit vor dem Fahrgeschäft "Shake and Roll" einem anderen Kirmesbesucher ein Messer ins Herz gestoßen. Das Opfer war noch am Tatort verstorben. "Er hat mit allem gerechnet, aber sicher nicht mit einem Messerangriff", begründete die Staatsanwältin.
In seinen letzten Worten bat Yevgeni A. mit brüchiger Stimme um Entschuldigung. Es tue ihm "schrecklich leid", was er getan habe. Den Tod des 31 Jahre alten Familienvaters habe er nicht gewollt. Anschließend brach er in Tränen aus.
Angeklagter habe den Tod des Familienvaters nicht gewollt
Immer wieder hatte der Mann zu Beginn des letzten Prozesstages Blickkontakt mit seinen Bekannten im Publikum gesucht und ihnen zugelächelt. Die Ausführungen der Richterin sowie die seiner Anwälte verfolgte er – wie den gesamten Prozess – ohne erkennbare Regung. Lediglich als das Gericht die Anträge seiner Anwälte ablehnte, schüttelte er verständnislos den Kopf.
Das Urteil am späten Nachmittag
Der letzte Prozesstag hatte sich in die Länge gezogen, das lag vor allem an den Anträgen der Verteidigung. Die Anwälte von Yevgeni A. hatten zunächst beantragt, dass Sachverständige aus dem Video von der Tat die Länge der mutmaßlichen Tatwaffe, ein Obstmesser, ermitteln sollen. Damit wollte die Verteidigung die Mordabsicht ihres Mandanten widerlegen.
Diesen Antrag lehnte die Vorsitzende Richterin jedoch gleich zu Beginn des Verhandlungstages ab. Denn ein solches Gutachten hätte nach Auffassung des Gerichts wenig Aussicht auf eine belastbare Wahrscheinlichkeit gehabt - auch aufgrund der schlechten Qualität der Aufnahme.
Anträge der Verteidiger verzögern Prozessende
Am letzten Prozesstag hatten die Verteidiger ein neues Gutachten verlangt, um die Schuldfähigkeit des mutmaßlichen Täters festzustellen. Als Begründung hatten die Anwälte Besorgnis auf Befangenheit der Gutachterin genannt. Sie habe in ihrem Bericht nicht berücksichtigt, dass der Angeklagte zum Zeitpunkt der Tat betrunken gewesen sein könnte.
Zeugen hatten den Mann als besonders aggressiv und "wie im Rausch" beschrieben. Eine Beschreibung, die viele Zeuginnen und Zeugen wählen, hieß es unter anderem in der Begründung der Ablehnung des letzten Antrags.
Unsere Quellen:
- Bundesgerichtshof Karlsruhe
- Landgericht Münster
- Staatsanwaltschaft Münster