Eine Frau hält sich einen Aktenordner vor das Gesicht

Missbrauchskomplex Münster: Urteil gegen Mutter aufgehoben

Stand: 26.09.2022, 14:37 Uhr

Der Bundesgerichtshof hat das Urteil gegen die Mutter des Hauptopfers im Missbrauchskomplex von Münster aufgehoben. Das Landgericht Münster hatte sie zu sieben Jahren und neun Monaten Haft verurteilt.

Verurteilt worden war die Frau im Oktober 2021 wegen Beihilfe durch Unterlassung. Sie habe gewusst, dass ihr Lebensgefährte den zur Zeit des Urteils zwölfjährigen Jungen immer wieder schwer sexuell missbraucht habe, so das Landgericht Münster. Sie habe nichts dagegen unternommen. Der Junge sei schwer traumatisiert.

Keine grundsätzliche Kritik am Urteil

Diesem Urteil an sich widersprach der BGH in Karlsruhe nicht, er verlangt aber ein geringeres Strafmaß. Die besondere Vertrauensstellung der alleinerziehenden Mutter sei zu stark strafverschärfend berücksichtigt worden, entschied das Bundesgericht in einem am Montag veröffentlichten Beschluss. Das Urteil werde aufgehoben und zur Neubestimmung der Strafe an eine andere Kammer des Landgerichts Münster zurückverwiesen.

Frau hatte Teilgeständnis abgelegt

Der Lebensgefährte der Verurteilten gilt als Drahtzieher im Missbrauchskomplex, der sich um Vergewaltigungen von Kindern in einer Gartenlaube in Münster und anderen Orten in Deutschland dreht. Der IT-Techniker war im Mai 2020 festgenommen und zu 14 Jahren Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Die Mutter hatte in ihrem Prozess ein Teilgeständnis abgelegt. Sie sei aber nicht in der Lage gewesen, die Beziehung zu beenden, hatte sie gesagt.