"Horrorhaus Höxter": Sicherungsverwahrung für den Täter
Aktuelle Stunde. 23.11.2023. Verfügbar bis 23.11.2025. WDR. Von Rupert Wiederwald.
Höxter: Sicherungsverwahrung für "Horrorhaus"-Täter
Stand: 23.11.2023, 19:57 Uhr
Wilfried W., der für tödliche Misshandlungen im so genannten "Horrorhaus von Höxter" verurteilt wurde, muss nach seiner Haftstrafe in Sicherungsverwahrung. Das hat das Landgericht Paderborn entschieden.
Nach Verbüßen seiner Haft muss Wilfried W. in Sicherungsverwahrung. Das hat das Landgericht Paderborn am Donnerstag angeordnet, weil es Wilfried W. für gefährlich hält. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Gutachter sehen bei Wilfried W. Wiederholungsgefahr
Das Gericht ist der Überzeugung, dass von Wilfried W. nach einer Haftentlassung eine erhebliche Gefahr für die Allgemeinheit ausgehen würde. Es habe über einen langen Zeitraum schwerste Straftaten begangen, sagte der Vorsitzende Richter.
Die Kammer schloss sich damit den Einschätzungen zweier psychiatrischer Sachverständiger an, die Wilfried W. für das seit Ende August laufende Verfahren begutachtet hatten. Sie hatten bei W. eine große Wiederholungsgefahr gesehen. Die Forensiker attestierten W. ein großes Manipulationsgeschick und kriminelle Intelligenz, Empathielosigkeit und Gefühlskälte.
Frühere Verurteilung mit ausschlaggebend
Ausschlaggebend für die Einschätzung war auch eine Verurteilung aus dem Jahr 1995. Bereits damals war Wilfried W. zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden, weil er einer Frau Gewalt angetan hatte. Nach seiner Haftentlassung habe er nahtlos, ohne irgendwelche Konsequenzen zu ziehen weitergemacht.
Das Landgericht verhängte am Donnerstag anschließende Sicherungsverwahrung
In seinem Plädoyer hatte Oberstaatsanwalt Ralf Meyer am Donnerstag ebenfalls auf die übereinstimmende Einschätzung der Gutachter verwiesen, dass von W. mit hoher Wahrscheinlichkeit Taten zu erwarten seien, die seine Opfer körperlich oder seelisch schwer schädigen würden.
Daher gebe es kein milderes Mittel als die Sicherungsverwahrung. Sie dient im Anschluss an eine verbüßte Haft dazu, die Allgemeinheit vor gefährlichen Tätern zu schützen.
Verteidigung will Rechtsmittel einlegen
Die Verteidigung kündigte an, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen. Der Bundesgerichtshof müsse entscheiden, ob der Prüfungsmaßstab des Gerichts ausreichend gewesen sei - oder ob nicht noch viel weitergehende Aspekte in die Beurteilung hätten einfließen müssen, sagte Anwalt Carsten Ernst nach dem Prozess.
Verteidiger: Betreute Wohnform besser als Gefängnisgitter
Die Verteidigung hatte bis zuletzt versucht, die Sicherungsverwahrung abzuwenden. Sein Mandant habe während seiner Haft auch in schwierigen Situationen die Ruhe bewahrt, sagte Anwalt Carsten Ernst in seinem Schlusswort.
Wilfried W. mit Verteidiger Carsten Ernst
Er gehe wie die Gutachterin im Ausgangsverfahren davon aus, dass W. nicht in der Lage sei, richtiges und falsches Verhalten voneinander zu unterscheiden: Ihm fehle jeder moralische Kompass. In einer betreuten Wohnform sei sein Mandant nach der Haft daher besser aufgehoben als hinter Gefängnisgittern.
2018 zu elf Jahren Haft verurteilt
Über Jahre hinweg hatte Wilfried W. in dem Haus im Osten Nordrhein-Westfalens mit seiner ebenfalls verurteilten Ex-Frau mehrere Frauen gequält. Sie schlugen, verbrühten und fesselten ihre Opfer und zwangen sie, sich einem rigiden Regelwerk zu unterwerfen.
Zwei der Opfer aus Niedersachsen starben völlig ausgezehrt nach monatelangen Misshandlungen. Wilfried W. war 2018 zu elf Jahren Haft verurteilt worden.
Volle Schuldfähigkeit erst 2020 festgestellt
Das Gericht stufte W. damals als vermindert schuldfähig ein und ließ ihn in einer Psychiatrie unterbringen - eine Fehleinschätzung, wie Gutachter später feststellten. Den Fachleuten waren Zweifel an seiner eingeschränkten Steuerungsfähigkeit gekommen. 2020 stufte ihn ein Gericht daher als schuldfähig ein und ließ ihn im regulären Strafvollzug unterbringen.
Damit wäre er nach Verbüßung seiner Haftstrafe auf freien Fuß gekommen. Um das zu verhindern, hatte die Staatsanwaltschaft Paderborn die nachträgliche Sicherungsverwahrung beantragt.
Über das Thema berichten wir am 23.11.2023 im WDR Fernsehen: Lokalzeit OWL, 19:30 Uhr.