In dieser Woche war öffentlich bekannt geworden, dass die Auszubildenden eine Patientin einer psychiatrischen Klinik in Ostwestfalen heimlich gefilmt und das Video in einer Chatgruppe verbreitet hatten. Das DRK Warendorf sah sich daraufhin Vorwürfen ausgesetzt.
Über Patientin lustig gemacht
Nach Angaben des DRK machten die beiden jungen Frauen im vergangenen Jahr im Rahmen ihrer Ausbildung ein Praktikum in der Klinik. Dort trafen sie auf dem Außengelände auf eine Patientin. Sie forderten die kranke Frau auf, ein Lied zu singen. Die Art, sie zu animieren sei darauf ausgerichtet gewesen, sich über sie lustig zu machen.
Video schockt DRK-Ortsverband
Das Video sei demütigend und verletzend, so der DRK-Ortsverband, der sich ausdrücklich distanzierte. Zudem habe die Patientin nicht gewusst, dass sie gefilmt wurde. Aufgeflogen war das Fehlverhalten, weil der Ausbilder durch Zufall das in einer sehr kleinen privaten Chatgruppe geteilte Video sah.
Nach seinem Hinweis "erfolgte in vielen detaillierten Gesprächen eine unverzügliche und gründliche Aufarbeitung", so das DRK Warendorf. "Alle Beteiligten und Betroffenen, einschließlich der bedauerlicherweise betroffenen Patientin, wurden umgehend informiert und zur Klärung hinzugezogen."
Begründung für Verfahrenseinstellung
Bei den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ging es um § 201a Strafgesetzbuch (StGB) anzuklagen: Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen. Für eine Anklage hätten die Aufnahmen laut Staatsanwaltschaft in einem besonders geschützten, privaten Umfeld stattfinden müssen. Sie fanden aber im Raucherbereich der Klinik statt.
Während der Ermittlungen waren die Frauen freigestellt. Entlassen werden können sie in ihrer Ausbildungszeit nach dem Ablauf der Probezeit nicht ohne weiteres.
Über dieses Thema haben wir am 02.02. und 03.02.2023 in der Lokalzeit Münsterland auf WDR 2 berichtet.