Landgericht Münster

Drei Jahre Haft für Machetenangriff in Gronau

Stand: 27.02.2024, 15:38 Uhr

Ein 19-Jähriger aus Gronau muss wegen schwerer Körperverletzung für drei Jahre ins Gefängnis. Er hatte im Juni vergangenen Jahres mit Macheten zwei Männer verletzt.

Das Urteil fällt milder aus als von der Staatsanwaltschaft gefordert. Weil der Mann mit zwei Macheten auf die zum Tatzeitpunkt offenbar betrunkenen Männer losgegangen war, hatte ihm die Anklage vorgeworfen, dass er die beiden Männer töten wollte.

Deshalb hatte die Staatsanwaltschaft auf eine Verurteilung wegen versuchten Totschlags und Körperverletzung plädiert und fünf Jahre Haft gefordert.

Tötungsabsicht nicht nachweisbar

Das Gericht konnte dem 19-Jährigen eine Tötungsabsicht aber nicht nachweisen. Denn der Mann aus Gronau-Epe hatte seine Opfer zwar getroffen - aber lediglich an Körperstellen, an denen Schnitt- und Stichwunden nicht so gefährlich sind, etwa an den Fingern oder an der Wade.

Was genau der Angeklagte mit dem Angriff beabsichtigte, bleibt damit offen.

Banaler Auslöser für Attacke

Klar ist nach den Aussagen der Prozessbeteiligten vor Gericht aber, dass ein banaler Anlass Auslöser für die Attacke im Juni vergangenen Jahres war. So sollen die beiden späteren Opfer den Mann übel beleidigt haben. Daraufhin war er mit zwei Macheten aus der Wohnung gestürmt und auf beiden Passanten losgegangen.

Aus Sicht des Angeklagten hat sich der Vorfall jedoch anders zugetragen: Demnach sei einer der beiden Männer in bedrohlicher Weise auf ihn zugegangen. Mit den Macheten habe er sich gegen Schläge und Tritte wehren wollen. Seine Mutter und sein Stiefvater sollen versucht haben, ihn von der Tat abzuhalten.

Unsere Quellen:

  • Gerichtssprecher Henning Barton

Über dieses Thema berichten wir am 27.02.2024 auch im WDR Hörfunk in der WDR2-Lokalzeit.