Ferkel in einem Stall.

Keine Strafen im Prozess um Ferkel-Tötung bei Tönnies

Stand: 14.02.2024, 14:29 Uhr

Überraschung im Prozess gegen zwei ehemalige Amtstierärzte des Kreises Gütersloh: Beide sind vom Amtsgericht Rheda-Wiedenbrück frei gesprochen worden. Das Verfahren werde ohne Auflagen eingestellt.

Der Vorfall ereignete sich im Juni 2022. Bei einer amtlichen Überwachung in dem Schlachtunternehmen in Rheda-Wiedenbrück soll einer der Tierärzte drei Ferkel in einem Eimer mit Wasser ertränkt haben. Und zwar bei einem amtlichen Termin im Fleischkonzern Tönnies. Kurz bevor das Muttertier geschlachtet werden sollte, waren die Tiere geboren worden.

Der Kollege habe dabei zugeschaut, so die Anklage. Ein Tierschutzbeauftragter von Tönnies informierte darüber den Kreis Gütersloh. Nach Bekanntwerden des Falls kündigte der Kreis den Veterinären wegen "tierschutzwidriger Handlungen".

Für gewöhnlich werden Ferkel, kommen sie während des Tiertransports oder im Schlachthof zur Welt, in einer Gasanlage getötet. Warum das mit den drei Ferkeln nicht geschehen ist und damit laut Anklage gegen Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes verstoßen wurde, hatte das Amtsgericht zu klären.

Tiere waren schon rechtswidrig transportiert worden

Zum Prozessauftakt sagte die Kreisveterinärin des Kreises Gütersloh aus. Außerdem zeigte das Gericht ein Video des Vorfalls. Darin war zu erkennen, dass der zweite Angeklagte die Tötung gesehen haben muss. Bislang hatte der Amtstierarzt dies bestritten.

Eigentlich ist es in der EU verboten, hoch trächtige Tiere zu transportieren. Offenbar hatte in diesem Fall der Schweinemäster übersehen, dass die Sau tragend war. "Leider kommen solche Transporte immer wieder mal vor", so Tierärztin Frigga Wirths vom Deutschen Tierschutzbund.

Kommen trächtige Tiere in einem Schlachthof an, würde man sie erst mit Gas betäuben und dann töten. Ziel müsse es da aus ethischen Gründen eher sein, Muttertier und Nachwuchs noch zu schützen und woanders unterzubringen, so Wirths.

Verfahren wird eingestellt

Am relevanten Tag hatte die Betäubung mit Gas jedoch nicht richtig funktioniert. Außerdem seien die drei später ertränkten Ferkel nicht lebensfähig gewesen und die beiden Tierärzte hätten ihre Stellen verloren. Der Haupttäter hatte nach der Tat sogar ein Berufsverbot erhalten.

Für die vorsitzende Richterin waren all das Gründe für ihre Entscheidung, das Verfahren einzustellen.

Veterinäre arbeiten nicht mehr beim Kreis

Gegen die fristlose Kündigung durch den Kreis hatten sich die beiden Veterinäre bei Gericht gewehrt. Einer bekam recht, der andere einigte sich mit der Behörde auf einen Vergleich.

Quellen:

  • WDR-Reporterin
  • dpa
  • Amtsgericht Rheda-Wiedenbrück
  • Deutscher Tierschutzbund e.V.
  • Kreis Gütersloh

Über dieses Thema berichtet der WDR auch am 14.02.2024 im Radio in der Lokalzeit OWL auf WDR2.