OVG Münster: Keine Lohn-Entschädigung für Fleischindustrie

Stand: 10.03.2023, 17:57 Uhr

Das Land NRW muss Fleischverarbeitungsfirmen, die in der Corona-Krise nicht arbeiten konnten, keine Entschädigung zahlen. Das hat das Oberverwaltungsgericht in Münster entschieden.

Die Behörden hatten in der ersten Phase der Pandemie im Frühjahr 2020 viele Beschäftigte in die Quarantäne geschickt. Häufig betroffen waren damals auch Subunternehmen der Schlachtbetriebe Tönnies (Rheda-Wiedenbrück) und Westfleisch (Münster). Diese Subunternehmen waren überzeugt, dass ihnen nach dem Infektionsschutzgesetz Entschädigungszahlungen zustehen würden. Immerhin hatten sie ihren Beschäftigten weiter Lohn bezahlt.

Land lehnt Entschädigungszahlungen ab

Doch das Land weigerte sich, die Subunternehmen zu entschädigen. NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann hatte den Unternehmen sogar vorgeworfen, für den Ausbruch der Pandemie mit verantwortlich zu sein. Daraufhin waren bei den Verwaltungsgerichten in Münster und Minden mehr als 7.000 Klagen eingegangen und erste Urteile zugunsten der Subunternehmen gesprochen worden.

Berufungsverfahren vor dem OVG NRW

Das Land wollte das nicht hinnehmen. Es rief das OVG NRW in Münster als nächste Instanz an, und das entschied am Freitag im Berufungsverfahren anders als die Verwaltungsgerichte, nämlich im Sinne des Landes. Der 18. Senat am OVG NRW in Münster erklärte, eine Entschädigung komme nur in Betracht, wenn Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Zahlung des Arbeitslohns durch den Arbeitgeber hätten. Das sei in dem jetzt verhandelten Musterverfahren aber nicht gegeben. Es sei wie in Krankheitsfällen. Da müssten Arbeitgeber Arbeitnehmern auch weiter Lohn bezahlen, ohne das sie das Geld erstattet bekommen. Damit erklärte das OVG NRW in Münster die vorherigen Entscheidungen der Verwaltungsgerichte in Münster und Minden für nichtig.

Revision angekündigt

Die Subunternehmen kündigten Revision gegen das OVG-Urteil vom Freitag an. Pandemiekosten dürften nicht auf die Unternehmen abgewälzt werden. Dafür sei die Allgemeinheit, also die Staatskasse zuständig, so die Überzeugung der betroffenen Firmen.