Der Vorfall passierte im November 2022 am Rande des G7-Gipfels in Münster. Zu dem war auch ein 51-jähriger Mann aus Bremen angereist. Er hatte sich eine Reichsflagge an die Brust geheftet und mit dem linken Arm zweimal den Hitlergruß gezeigt. Damit wollte der Angeklagte wohl Demonstrierende aus dem linken Spektrum provozieren.
Mann ging davon aus, dass Hitlergruß mit links nicht strafbar ist
Der Mann bekam eine Anzeige. Der Fall wurde vor dem Landgericht Münster verhandelt. Dort hatte der 51-Jährige während des Prozesses zugegeben, gewusst zu haben, dass der Hitlergruß mit der rechten Hand strafbar sei. Deshalb habe er absichtlich den linken Arm benutzt, weil das seiner Ansicht nach nicht verboten sei.
Das Landgericht Münster sah das anders. Es verurteilte den Mann in erster und zweiter Instanz zu einer Geldstrafe von 600 Euro. Auch weil der Angeklagte gewusst habe, dass es sich bei der Geste um ein verbotenes Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation handelte.
Revision abgelehnt
Vor dem Oberlandesgericht Hamm hatte der 51-Jährige Revision eingelegt. Die hat das Gericht jetzt abgewiesen. Der Hitlergruß sei unabhängig vom genutzten Arm eine verbotene nationalsozialistische Grußform, so die Richter. Das hätten in der Vergangenheit auch das Bundesverfassungsgericht und andere höhere Gerichte bestätigt.