Ein Schild mit der Aufschrift: Verwaltung-, Amts- und Arbeitsgericht Minden

Coronapandemie: Gottesdienstverbot in Lage war rechtswidrig

Stand: 18.11.2022, 15:27 Uhr

Ein während der Coronapandemie von der Stadt Lage verhängtes Verbot von Gottesdiensten war rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Minden entschieden.

Eine Bibelverein in Lage hatte gegen die Stadt Lage geklagt. Wegen eines Corona-Ausbruchs in einer Baptistengemeinde hatte die Stadt beschlossen, alle Gottesdienste zu untersagen. Der Bibelverein scheiterte vor dem Verwaltungsgericht damals mit einem Eilantrag gegen das Verbot und konnte das Osterfest nicht in Präsenz feiern.

Klage um Schadensersatz könnte folgen

Weil die Stadt Lage damals in der Allgemeinverfügung keine Ausnahmen definiert hat, war die Religionsfreiheit aus Sicht des Gerichts übermäßig eingeschränkt und die Verfügung damit nicht verhältnismäßig.

Mit dem Urteil heute könnte der Verein vor das Landgericht Detmold ziehen, um dort auf Schadensersatz zu klagen.

Über dieses Thema berichtet die Lokalzeit OWL im Radio auf WDR 2.