Eine Bibelverein in Lage hatte gegen die Stadt Lage geklagt. Wegen eines Corona-Ausbruchs in einer Baptistengemeinde hatte die Stadt beschlossen, alle Gottesdienste zu untersagen. Der Bibelverein scheiterte vor dem Verwaltungsgericht damals mit einem Eilantrag gegen das Verbot und konnte das Osterfest nicht in Präsenz feiern.
Klage um Schadensersatz könnte folgen
Weil die Stadt Lage damals in der Allgemeinverfügung keine Ausnahmen definiert hat, war die Religionsfreiheit aus Sicht des Gerichts übermäßig eingeschränkt und die Verfügung damit nicht verhältnismäßig.
Mit dem Urteil heute könnte der Verein vor das Landgericht Detmold ziehen, um dort auf Schadensersatz zu klagen.
Über dieses Thema berichtet die Lokalzeit OWL im Radio auf WDR 2.