Ein totes Ferkel liegt zwischen anderen Schweinen auf dem Boden.

Tierschutz: So kontrollieren die Veterinärämter Mastbetriebe

Stand: 22.09.2022, 10:06 Uhr

Schweinemastbetriebe werden wie alle landwirtschaftlichen Betriebe in NRW alle drei bis sieben Jahre kontrolliert. Tierschutzorganisationen ist das zu wenig.

Zuständig für Kontrollen in den landwirtschaftlichen Betrieben sind die Kreisveterinärämter. Sie handeln nach dem Konzept "Integrierte Risikobeurteilung landwirtschaftlicher Betriebe in Nordrhein-Westfalen zur Festlegung amtlicher Kontrollintervalle", kurz: IRL.

Dieses Konzept gilt seit dem 1. Januar 2021. Es sieht laut Kreisveterinäramt Kontrollen in den Schweinemastbetrieben alle drei bis sieben Jahre vor. Dabei gilt: Betriebe, die in der Vergangenheit bereits mit Mängeln aufgefallen sind, sollen alle drei Jahre kontrolliert werden, alle übrigen alle sieben Jahre, jeweils ohne vorherige Ankündigung.

Kranke Tiere besonders im Fokus

Schweine im Maststall.

So kontrolliert das Veterinäramt im Kreis Warendorf zum Beispiel nach eigenen Angaben jedes Jahr etwa 200 der über 1.000 schweinehaltenden Betriebe im Kreis. Mehr sei nicht zu schaffen, heißt es. "Die Kontrollen sind mittlerweile sehr umfangreich, so dass inklusive der Dokumentation mit einem Arbeitstag pro Kontrolle zu rechnen ist", erklärt der Warendorfer Amtsleiter Andreas Witte.

Dabei wird unter anderem geprüft, ob es im Stall Extra-Buchten für kranke Schweine gibt, mit weicher Unterlage, gut erreichbarer Tränke und Futterstation sowie Beschäftigungsutensilien, und ob kranke Schweine auch wirklich in diesen Buchten untergebracht und tiermedizinisch korrekt behandelt werden.

Bei Misständen kommt der Veterinär wieder

"Wenn es Probleme in einem Betrieb gibt, kontrollieren wir so lange, bis die Missstände abgestellt sind", sagt Kreisveterinär Witte. Das war im Fall des Betriebs im Kreis Warendorf, bei dem jetzt eklatante Mängel festgestellt wurden, auch nötig. Wenige Monate nach Bekanntwerden der Missstände und mehreren Kontrollen kamen die Kontrolleure Ende August nochmals auf den Hof.

Es sollte die letzte Kontrolle sein. Doch dabei stellten sie erneut Mängel fest. "Unter anderem waren erkrankte Tiere nicht wie vorgeschrieben in Krankenbuchten abgetrennt untergebracht worden", heißt es in einer Pressemitteilung des Kreises Warendorf.

Viele Hinweise aus der Bevölkerung

Das Kreisveterinäramt in Warendorf bekommt aber auch immer wieder Hinweise über mögliche Missstände aus der Bevölkerung. Allein in diesem Jahr seien schon 250 Hinweise eingegangen, sagt ein Sprecher.

Dabei geht es nicht nur um Missstände bei der Haltung von Nutztieren in landwirtschaftlichen Betrieben, sondern auch um Haustiere wie Hunde, Katzen oder Meerschweinchen, die nicht artgerecht gehalten werden. "Nachbarn, Bekannte oder auch Passanten geben Hinweise und in etwa 50 Prozent der Fälle ist dann auch was dran."

Schwerpunktkontrolle zeigt eklatante Mängel in 90 Betrieben

Um mehr über die Situation auf den Höfen zu erfahren, hatte das NRW-Landwirtschaftsministerium im vierten Quartal 2019 Schwerpunktkontrollen durchführen lassen. Dabei wurden in acht ausgewählten Landkreisen in NRW mit besonders vielen Schweinen 387 Mastbetriebe ohne vorherige Ankündigung kontrolliert.

"In den meisten Betrieben gab es lediglich einzelne Verstöße. In insgesamt 90 Betrieben wurden jedoch auch Mängel in Bezug auf mehrere Prüfkriterien vorgefunden", heißt es im Abschlussbericht.

Mängel habe es insbesondere in den Bereichen der Unterbringung, Versorgung und Separierung kranker und verletzter Schweine gegeben: "Dabei waren nur in 71 Prozent der geprüften Betriebe geeignete Krankenbuchten mit weicher Unterlage bzw. Einstreu zur Absonderung und Unterbringung kranker Einzeltiere vorhanden."

Bei den Kontrollen wurde auch überprüft, ob die Landwirte, die todkranke Tiere selbst töten, auch wirklich korrekt arbeiten. Das Ergebnis war ernüchternd. Denn dem Bericht zufolge fehlten in 14 Prozent der Fälle die dafür erforderlichen Betäubungsgeräte oder diese Geräte waren nicht in vollem Umfang funktionsfähig.

Abschließend hieß es: "Im Ergebnis der durchgeführten Schwerpunktaktion (in 2019) muss festgestellt werden, dass der Umgang mit kranken Einzeltieren sowie die Durchführung erforderlicher Nottötungen von Tieren im Bestand durch den Tierhalter deutlich verbesserungsbedürftig sind."

Die jetzt veröffentlichten Videobilder aus sechs Ställen im Münsterland und in Ostwestfalen-Lippe legen den Verdacht nahe, dass es noch immer großen Handlungsbedarf gibt.

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