Gerade erst war der Reiseverkehr zwischen Deutschland und Mallorca wieder angelaufen, da wird die Lust auf einen Urlaub auf den balearischen Inseln erneut geschmälert. Die zuständigen Bundesministerien Gesundheit, Inneres und Äußeres haben Spanien am Freitag als Risikogebiet eingestuft - mit Ausnahme der Kanarischen Inseln. Auch eine Reisewarnung wurde ausgesprochen.
Risikogebiet und Reisewarnung: Was heißt das überhaupt?
Infolge der Einstufung als Risikogebiet hat das Auswärtige Amt für Spanien - mit Ausnahme der Kanarischen Inseln - am Freitagabend eine Reisewarnung verhängt. Die Entscheidung ist seit mehreren Tagen erwartet worden, da die Zahl der Coronavirus-Neuinfektionen in Spanien zuletzt stark angestiegen ist.
Von allen sechs Flughäfen Nordrhein-Westfalens starten regelmäßig Flüge nach Mallorca. Allein für Samstag sind rund 20 Abflüge und ebensoviele Ankünfte von und nach Palma de Mallorca angekündigt.
Reisewarnungen werden ausgesprochen, wenn in einem EU-Land oder einer Region im Verlauf der letzten sieben Tage die durchschnittliche Zahl von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner überschritten wird. Neben Spanien gilt dies aktuell für auch für Länder wie Luxemburg und Regionen in Belgien, Bulgarien und Rumänien. Unabhängig von den Infektionszahlen gilt vorerst bis zum 31. August zusätzlich eine weltweite Reisewarnung mit nur wenigen Ausnahmen.
Was bedeutet die Reisewarnung für meinen Urlaub?
Eine Reisewarnung ist kein Reiseverbot. Wer möchte, kann auch weiterhin seinen Urlaub auf Mallorca oder in anderen Regionen Spaniens verbringen. Allerdings sind Reisende aus Risikogebieten nach ihrer Rückkehr verpflichtet, sich einem Corona-Test zu unterziehen. Dieser kann bereits am Flughafen im Testzentrum erfolgen - oder muss später nachgeholt werden.
Wichtig dabei: Solange kein negatives Testergebnis vorliegt, müssen Reisende in häusliche Quarantäne. Auf dem Weg vom Flughafen nach Hause sollte jeder enge Kontakt zu Dritten vermieden werden.
Kann ich wegen einer Spanienreise Ärger mit meinem Arbeitgeber bekommen?
Wer schon schon vor der Reisewarnung in den Urlaub geflogen ist, hat nichts zu befürchten. Auch wenn die Arbeitnehmer wegen der Quarantäneregel die Arbeit nicht pünktlich wieder aufnehmen können, muss der Lohn weiter bezahlt werden.
Laut Rechtsanwalt Arndt Kempgens aus Gelsenkirchen gilt das allerdings nicht, wenn man trotz der bestehenden Reisewarnung jetzt nach Spanien fährt. "Wer 'bewusst' in ein Risikogebiet fliegt und anschließend in Quarantäne muss, bekommt vom Arbeitgeber während dieser Zeit keinen Lohn mehr." Denn die Fehlzeiten seien in solchen Fällen nicht "unverschuldet".
Ein Recht auf eine vorzeitige Rückkehr aus dem Mallorca-Urlaub habe man übrigens nicht, so Reiserechtsexperte Hans-Josef Vogel. Es sei möglicherweise sogar sinnvoller, ein paar Tage zu warten, da die Testzentren aktuell recht ausgelastet seien.
Was passiert, wenn bei mir eine Corona-Infektion im Urlaub festgestellt wird?
Das hängt ganz von den zuständigen Behörden im Urlaubsland ab. Falls keine oder nur milde Symptome auftreten, muss man damit rechnen, dass häusliche Quarantäne angeordnet wird. In der Regel wird der Erkrankte also seinen Urlaub im Hotelzimmer verbringen müssen, bis er ein negatives Testergebnis vorweisen kann.
Pauschalreisende sollten sich laut Verbraucherzentrale in diesem Fall an ihren Reiseveranstalter wenden. Dieser muss zum Beispiel ein neues Flugticket besorgen, wenn der geplante Rückreise-Termin wegen der Quarantäne platzt. Individualreisende müssen sich selbst darum kümmern und die zusätzlichen Kosten übernehmen, falls die Fluggesellschaft keine Kulanzregelung anbietet.
Kann ich wegen der Reisewarnung meine Buchung stornieren?
Das kommt auf den Einzelfall an. Ausschlaggebend für Pauschaltouristen ist die Frage, ob "unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände" vorliegen, wie es im Bürgerlichen Gesetzbuch heißt. Das könnte bei einer Reisewarnung durchaus gegeben sein, wenn das Auswärtige Amt sie erst verhängt, wenn die Reise schon gebucht ist.
Wer seine Urlaubsreise dann nicht mehr antreten möchte, sollte sich direkt mit seinem Reisebüro oder Reiseveranstalter in Verbindung setzen. Nach Ansicht der Verbraucherzentralen haben Urlauber nach einer Reisewarnung gute Chancen auf Erstattung der Kosten. Aber auch eine Umbuchung kommt für viele Urlauber infrage.
Um zu erfahren, welche Möglichkeiten bestehen, können Urlauber ihren Fall auch zuerst mit einer Verbraucherzentrale oder einem Rechtsanwalt erörtern. Eventuelle Kosten übernehmen oft Rechtsschutz-Versicherungen.
Die Reiseunternehmen TUI und DER haben angekündigt, für fast ganz Spanien ab Samstag geplante Pauschalreisen abzusagen. Wie ein TUI-Sprecher sagte, werden Kunden Umbuchungen zu anderen Reisezielen angeboten, zum Beispiel zu den Kanarischen Inseln. Alle TUI-Kunden im Land werden gebeten, innerhalb von sieben Tagen nach Deutschland zurückzukommen.
Pauschalreisende, die bereits mit der TUI oder DER einen Urlaub auf Mallorca gebucht haben, müssen laut Reiserechtsexperte Hans-Jochen Vogel eigentlich gar nichts machen. Ihnen werde nun entweder ein Gutschein für eine andere Reise angeboten oder direkt eine Rückerstattung. Den Gutschein müsse man nicht nehmen, man habe einen rechtlichen Anspruch auf das Geld.