Sex nur mit Maske: Die Corona-Regeln für Prostitution

Stand: 16.09.2020, 13:09 Uhr

Seit heute gelten in NRW neue, strenge Corona-Regeln für den Bordell-Besuch. Worauf Prostituierte und ihre Kunden achten müssen: ein Überblick.

Von Jörn Seidel

Hände waschen, Maske tragen und Sex nur zu zweit: Seit heute sind die neuen Corona-Regeln für Bordelle und Prostituierte in Nordrhein-Westfalen in Kraft. Nachdem das Oberverwaltungsgericht Münster vor einer Woche das Prostitutionsverbot gekippt hatte, hat die Landesregierung mit der neuen Hygiene-Anlage zur Corona-Schutzverordnung für Sexarbeiter und ihre Kunden jetzt strenge Auflagen erlassen.

Welche Regeln müssen Kunden von Prostituierten beachten?

Kontaktdaten angeben: Wer sexuelle Dienstleistungen in Anspruch nehmen will, muss persönliche Daten hinterlassen: Zeitpunkt des Kontaktes, Name, Adresse und Telefonnummer. Diese müssen von den Prostituierten oder Bordellbetreibern vier Wochen lang aufgehoben werden.

Mindestabstand einhalten: Außer "während der Erbringung der sexuellen Dienstleistung" müssen Kunden, Prostituierte und andere Bordellzugehörige den Mindestabstand von eineinhalb Metern einhalten.

Nur Einzelkontakt: Kunden dürfen nur alleine Sex mit Prostituierten haben. Mehr als diese zwei Personen dürfen sich derweil nicht im Raum befinden.

Hände waschen: Kunden und Prostituierte müssen sich vor und nach der sexuellen Dienstleistung die Hände waschen beziehungsweise desinfizieren. Die Bordelle und Prostituierten müssen für entsprechende Möglichkeiten sorgen.

Sex nur mit Maske: Das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen im Kontakt zwischen Kunden und Prostituierten ist "ab der Kontaktaufnahme zwingend und konsequent geboten".

Keine Getränke beim Sex: Nicht nur auf Champagner, sondern auch auf Wasser müssen Kunden beim Sex verzichten. Der "Konsum von Lebensmitteln, Getränken und stimulierenden Substanzen" ist für Kunden in den Räumen der sexuellen Handlungen verboten. In den Bars und Gaststätten, die zu den Bordells gehören, ist das jedoch erlaubt.

Worauf müssen Prostituierte und Bordellbetreiber sonst noch achten?

Kunden bei Symptomen abweisen: Prostituierte müssen Kunden "mit Symptomen einer Atemwegsinfektion" abweisen. Die Pflicht, auf die Gesundheit zu achten, liegt also nicht nur beim Kunden. Auch wer sich an die anderen Regeln nicht hält, muss abgewiesen werden.

Bettwäsche wechseln: Die von den Prostituierten oder Bordellen gestellte Bettwäsche muss nach jedem Kundenkontakt gewechselt werden.

Räume lüften: Die Räume, in denen sexuelle Dienstleistungen erbracht wurden, müssen für eine Viertelstunde gelüftet werden.

Flächen desinfizieren: Alle möglichen Kontaktflächen und verwendeten Materialien sowie Sexspielzeuge müssen gereinigt beziehungsweise desinfiziert werden.

Hinweisschilder und Aushänge: Prostituierte und Bordellbetreiber müssen ihre Kunden "durch Hinweisschilder und Aushänge" über die allgemeinen Hygieneregeln und die besonderen Corona-Regeln für Prostitution informieren.

Bundesländer bei Prostitutionsverbot uneins

Übrigens: Auch in anderen Bundesländern ist Prostitution unter Auflagen wieder erlaubt, darunter Niedersachsen, Bremen und Hamburg. Auch NRW-Nachbarland Niedersachsen gehört dazu - in Hessen und Rheinland-Pfalz jedoch bleibt Prostitution vorerst verboten.