In Nordrhein-Westfalen soll trotz zuletzt gestiegener Corona-Infektionszahlen keine grundsätzliche Maskenpflicht bei Demonstrationen gelten. Sie kann aber vom Ordnungsamt in Abstimmung mit der Polizei als weitere Schutzmaßnahme angeordnet werden. Das erklärte das NRW-Gesundheitsministerium nach Angaben der Deutschen Presse-Agentur am Mittwoch.
Der Berliner Senat hatte am Dienstag eine Maskenpflicht für Demonstrationen mit mehr als 100 Teilnehmern beschlossen. Sollten die Demonstranten anfangen zu skandieren oder zu singen, kann die Maskenpflicht auch bei einer geringeren Teilnehmerzahl ausgesprochen werden. Damit reagiert der Senat unter anderem auf die Großdemonstrationen in der Stadt am vergangenen Wochenende, als zehntausende Gegner der Coronaregeln dichtgedrängt und ohne Mund-Nasen-Schutz auf den Straßen zusammen standen.
NRW habe derzeit keine entsprechenden Planungen, sagte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums. Die Vorschrift für Demonstrationen entspreche hier der Regelung, die - mit Ausnahme von Warteschlangen - überall im öffentlichen Raum unter freiem Himmel gelte: Ein Mindestabstand von 1,5 Metern.