Die neuen Corona-Regeln und Beschlüsse von Bund und Ländern im Überblick

Stand: 10.08.2021, 19:42 Uhr

An zentralen Stellen werden die Corona-Regeln geändert. So steigt der Druck auf Ungeimpfte. Sie müssen sich bald häufiger auf das Coronavirus testen lassen - und dafür auch selber zahlen.

Von Christian Wolf

Die Corona-Infektionszahlen steigen allmählich wieder und die Impfkampagne gerät ins Stocken - keine guten Voraussetzungen für den Herbst. Um das Impfen wieder zu beschleunigen und eine vierte Infektionswelle zu verhindern, haben Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder am Dienstag über die nächsten Schritte in der Pandemie beraten.

Nicht-Geimpfte müssen häufiger zum Corona-Test

Eine wichtige Neuerung betrifft die Corona-Tests. Wer nicht genesen oder geimpft ist, muss spätestens ab dem 23. August für viele Aktivitäten in Innenräumen ein negatives Corona-Testergebnis vorlegen. Mit dieser sogenannten 3G-Regel, "Geimpft, Genesen, Getestet", wollen Bund und Länder den Druck auf nicht Geimpfte erhöhen.

Dies gilt dann für Besucherinnen und Besucher von Krankenhäusern und Heimen, für Feste, Kultur- und Sportveranstaltungen in Innenräumen sowie für die Innengastronomie. Auch Fitnessstudios, Schwimm- und Sporthallen sowie Friseure, Kosmetikerinnen und Hotel-Betriebe müssen sich Tests oder Impfausweise vorlegen lassen. Schnelltests dürfen nicht älter als 24 Stunden und PCR-Tests nicht älter als 48 Stunden sein.

Ausgenommen von der Testpflicht sind Kinder bis sechs Jahren und Schüler, da an Schulen sowieso weiter regelmäßig getestet werden soll. Zudem kann die Regel ausgesetzt werden, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz in einem Kreis "stabil" unter 35 liegt.

Keine kostenlosen Corona-Tests mehr

Doch wer ungeimpft ist und demnächst einen Test benötigt für die Bar oder das Kino, muss ab Herbst selbst dafür aufkommen. Bislang sind die Schnelltests für alle Bürger kostenlos und werden vom Staat gezahlt. Ab 11. Oktober wird man dafür zahlen müssen. Das wurde am Dienstag beschlossen.

Einzige Ausnahme: Diejenigen, die etwa aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können und für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt, können sich weiterhin kostenlos testen lassen. Das gilt insbesondere für Schwangere und Unter-18-Jährige.

Merkel beklagt nachlassendes Impftempo

Auf diese Weise sollen mehr Menschen dazu bewegt werden, sich doch noch zu impfen. Kanzlerin Merkel bezeichnete es als "nicht so gute Nachricht", dass das Impftempo "erheblich" nachgelassen habe. Es gebe jetzt genug Impfstoff und mit einer Impfung schütze jeder sich selbst, aber auch diejenigen, die nicht geimpft werden könnten. Dies sei "ein Beitrag für die Gemeinschaft".

Merkel äußerte die Hoffnung, "dass sich die Impfquote nochmal deutlich steigert". Derzeit sind rund 55 Prozent der Bürger voll geimpft. Ziel sei es, die Impfquote "deutlich über 70 Prozent hin zu 80 Prozent" zu steigern.

Laschet: "Es wird keinen weiteren Lockdown geben"

Auch NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) verteidigte den Schritt, die Testpflicht auszuweiten und die Tests nicht mehr kostenfrei anzubieten. "Wir werden mehr testen, statt zu schließen", sagte er nach den Beratungen. "Es wird keinen weiteren Lockdown geben, sondern mehr Testpflichten für Ungeimpfte."

Der Zeitraum von zwei Monaten bis zur Beendigung der kostenlosen Testmöglichkeit sei so gewählt worden, dass sich jeder noch rechtzeitig vorher vollständig impfen lassen könne. Wer das nicht tue, obwohl er die Möglichkeit dazu habe, könne sich nicht mehr darauf verlassen, dass "die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler" für ihn die Kosten übernehmen. Sein Appell: "Wer kostenpflichtige Tests vermeiden möchte, sollte jetzt zur Impfung gehen."

Maskenpflicht bleibt bestehen

Neben den Änderungen beim Testen wurde auf dem Bund-Länder-Treffen auch beschlossen, dass in öffentlichen Verkehrsmitteln und beim Einkaufen weiterhin medizinische Schutzmasken (OP oder FFP2) "verbindlich vorgeschrieben" sind. Einschränkungen wie eine begrenzte Teilnehmerzahl für Clubs und Partys sind weiter möglich, Hygienekonzepte müssen vorgelegt werden. Sportveranstaltungen können vor maximal 25.000 Zuschauern stattfinden. Die Corona-Wirtschaftshilfen sollen bis zum Jahresende verlängert werden.

Inzidenz bleibt - aber auch andere Werte sollen berücksichtigt werden

Nicht beschlossen wurde hingegen eine Überarbeitung der Inzidenz-Regeln. Da immer mehr Menschen eine Impfung erhalten haben und dadurch gut vor schweren Krankheitsverläufen geschützt sind, sagen die Inzidenzen weniger aus. Laut dem Beschluss vereinbarten Bund und Länder lediglich, dass künftig auch Indikatoren wie die Impfquote, Krankenhauseinweisungen und die Belegung der Intensivstationen zur Bewertung der Corona-Lage herangezogen werden sollen. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) räumte aber ein, ein endgültiges Konzept dafür gebe es noch nicht.