EU-Impfausweis: Gemeinsamer Pass, unterschiedliche Regeln

Stand: 21.05.2021, 17:55 Uhr

Geimpft, genesen, getestet - das sind die drei Türen zu mehr Freiheiten. Die EU hat sich auf einen Impfausweis geeinigt. Doch in den einzelnen Ländern gelten weiter verschiedene Regeln.

Das EU-Parlament und die Mitgliedstaaten haben sich auf ein Impfzertifikat geeinigt. Es soll Ende Juni vorliegen, also vor Beginn der Urlaubssaison. Aber ab wann ist der Impfschutz erreicht, der die Einreise und den Aufenthalt im Urlaub leichter macht? Welcher Test muss vorliegen? Wie alt darf er sein? Und wer gilt ab wann und für wie lange als genesen?

Ein Vergleich unserer Regeln mit denen unserer liebsten Urlaubsländer zeigt, wie unterschiedlich diese zentralen Fragen in verschiedenen EU-Mitgliedsländern beantwortet werden.

Das gilt in Deutschland

Als geimpft gilt bei uns nur, wer den vollen Impfschutz mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff hat. Das ist zwei Wochen nach der zweiten Impfung bei einem Vakzin, das zwei Spritzen vorsieht, oder nach der ersten und einzigen Impfung von Johnson und Johnson.

Genesene müssen ein positives PCR-Testergebnis vorweisen, das mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate alt ist. Liegt die offizielle Genesung mehr als sechs Monate zurück, ist eine zusätzliche Impfdosis erforderlich, die mindestens 14 Tage zurück liegen muss.

Getestete müssen ein negatives Schnelltest-Ergebnis vorweisen. Der Test darf nicht länger als 48 Stunden zurückliegen. Das Ergebnis muss von einer offiziellen Teststelle schriftlich oder digital bestätigt werden.

Das gilt in Österreich

Voller Impfschutz? Nein, in Österreich gibt es auch mehr Rechte für "Teilgeimpfte", also bereits 22 Tage nach der Erstimpfung. Das gilt aber längstens für drei Monate. Nach der zweiten Impfung verlängert sich die Gültigkeit dann auf neun Monate. Gerechnet wird dieser Zeitraum ab dem Datum der Erstimpfung.

Alternativ gilt auch der Nachweis eines negativen Testergebnisses. Je nach Testart und je nachdem, wer ihn gemacht hat, hat er eine unterschiedlich lange Gültigkeit: Ein professionell abgenommener Antigentest gilt 48 Stunden, ein Selbsttest, der zu Hause gemacht wurde, gilt 24 Stunden, sofern er digital erfasst wurde. Wird dieser Selbsttest aber vor Ort gemacht, dann gilt er nur für den unmittelbaren Zutritt. Ein PCR-Test gilt 72 Stunden.

Und der Nachweis der Genesung gilt in Österreich über eine positive Testung auf neutralisierende Antikörper. Dieser Nachweis ist für drei Monate gültig. Nach Ablauf der Frist kann die Testung erneut durchgeführt werden.

Das gilt in Italien

Auch wenn das Auswärtige Amt immer noch vor "nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Italien" warnt: Ein Urlaub dort ist möglich. Bei der Einreise ist derzeit ein negativer PCR- oder Antigentest erforderlich für Personen ab drei Jahren. Dieser darf nicht älter als 48 Stunden sein.

Italiens Regionen sind nach Inzidenz in vier Zonen eingeteilt (weiß, gelb, orange, rot), in denen verschiedene Regeln gelten, was z.B. Ausgangssperren und Öffnungen angeht.

Um sich ungehindert zwischen den Zonen zu bewegen, benötigt man eine Bescheinigung, die eine vollständige Impfung, Genesung oder einen höchstens 48 Stunden alten negativen Molekular- oder Antigenschnelltest nachweist. Dieser "grüne Pass" ist in Italien schon verbreitet, soll aber ab dem Sommer durch den EU-Impfpass ersetzt werden können.

Das gilt in Spanien und Frankreich

Das Infektionsgeschehen in Spanien ist regional sehr unterschiedlich. 13 Regionen, darunter Madrid, Katalonien und das Baskenland gelten als Risikogebiete, auch vor Reisen auf die Balearen und Kanaren wird gewarnt. Dennoch ist die Einreise prinzipiell möglich. Personen ab sieben Jahren brauchen dafür einen negativen PCR- oder TMA-Test, der höchstens 72 Stunden alt sein darf. Die gleichen Einreiseregeln gelten derzeit auch in Frankreich.

Das gilt in den Niederlanden

Die landesweite Inzidenz in den Niederlanden ist derzeit doppelt so hoch wie in Deutschland. Bei der Einreise braucht man einen negativen PCR-Test. Ist dieser älter als 24 Stunden, aber nicht älter als 72 Stunden, muss man zusätzlich einen negativen Schnelltest vorlegen. Dieser darf höchstens 24 Stunden alt sein. Kinder unter 13 Jahren müssen keinen Test vorlegen.

Weitere Fragen sind in der EU zu klären

Neben diesen Detailfragen der Nachweise gibt es weitere offene Fragen, die von der EU bis Ende Juni für den Impfpass geklärt werden müssen. Können alle Staaten rechtzeitig digital die notwendigen Daten zur Verfügung stellen? Wird der Datenschutz gewahrt? Immerhin ein Konsens zeichnet sich ab: Es sollen nur in der EU zugelassene Impfstoffe anerkannt werden.

Da es in der Hoheit der jeweiligen Mitgliedsländer bleibt, je nach Infektionslage Beschränkungen bei der Einreise zu erlassen, wird der digitale Impfpass - wenn er denn wirklich vor den Ferien kommt - nur ein Baustein in der Urlaubsplanung sein.