Die Corona-Schutzverordnung bleibt im Wesentlichen wie bisher - aber es gibt Lockerungen im Sport.
Publikum bei Sportveranstaltungen
In einem sechswöchigen Probebetrieb finden Sportveranstaltungen wieder vor einer begrenzten Zahl an Zuschauern statt - mit Hygienekonzept. Darauf haben sich die Länder geeinigt. Bei bundesweiten Veranstaltungen dürfen Stadien ab 1000 Zuschauern maximal bis zu einem Fünftel ausgelastet sein.
Bei regionalen Ligen oder Wettbewerben ist die Obergrenze ein Drittel der Kapazität der Sportstätte.
50 Euro Masken-Bußgeld im Supermarkt
Wer in Supermärkten, Arztpraxen und an anderen Orten, wo eine Maskenpflicht gilt, keinen Mundschutz trägt, muss mindestens 50 Euro Bußgeld zahlen. Laut NRW-Gesundheitsministerium sind für die Einhaltung bzw. Kontrolle die Ordnungsbehörden zuständig - also Polizei und Ordnungsamt. In Bussen und Bahnen beträgt das Bußgeld mehr - dort sind es 150 Euro.
Betriebsfeiern zugelassen
Geburtstag feiern mit den Kollegen ist wieder möglich: Betriebsfeiern und Betriebsausflüge sind nicht mehr verboten. Dabei gelten die gleichen Regeln wie im Privaten.
Bei Veranstaltungen ab 500 Personen muss der Veranstalter mit seinem Hygiene- und Schutzkonzept auch darlegen, wie die Teilnehmer sicher an- und abreisen. Ebenso dürften etwa in Hallen nur maximal ein Drittel der vor der Corona-Pandemie möglichen Plätze belegt werden.
Konzepte für Veranstaltungen mit über 1.000 Teilnehmern müssen nicht nur durch die Kommune, sondern auch durch das Land genehmigt werden. Diese Regelungen gelten seit dem 12. September.
Land entscheidet über Großveranstaltungen
Darüber hinaus bleiben Großveranstaltungen bis zum 31. Dezember generell untersagt. Als Großveranstaltung gelten zum Beispiel Schützenfeste, Straßenfeste und Musikfestivals. Kriterium sei dabei nicht die Personenzahl, sondern die Gefahr einer Infektion.
Die Durchführung von Weihnachtsmärkten hält NRW-Ministerpräsident Laschet grundsätzlich für möglich. Die Entscheidung liege bei der jeweiligen Kommune.
Keine Maskenpflicht mehr im Unterricht
Zum Beginn des neuen Schuljahres in NRW musste im Unterricht noch Maske getragen werden. Inzwischen fällt diese Pflicht auch für die älteren Schüler weg.
Doch vielen Schulen ist das offenbar zu riskant. Sie haben "freiwillige Vereinbarungen" getroffen, wonach im Unterricht weiter Masken getragen werden sollen. Zwingen können sie die Schüler aber nicht. Die grundsätzliche Maskenpflicht im Schulgebäude und auf dem Schulgelände bleibt allerdings weiter bestehen.
Klassenfahrten teilweise wieder erlaubt
Erlaubt sind Fahrten und Exkursionen innerhalb Deutschlands. Außerhalb der Schule müsse man sich an dieselben Regelungen halten wie überall sonst, so das NRW-Schulministerium.
Klassenfahrten ins Ausland hingegen sind bis zu den Herbstferien verboten. Stornierungskosten werden für diesen Zeitraum vom Land übernommen. Das Auslandsverbot gilt auch für Tagesausflüge, Studienfahrten und Schüleraustausche.
"Lokale Corona-Bremse" eingeführt
Um passgenau und schneller auf ein lokales Infektionsgeschehen reagieren zu können, gilt eine "lokale Corona-Bremse". Das bedeutet: Wird die Grenze von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche überschritten, müssen sich die betroffene Kommune, die Bezirksregierung und das Landeszentrum Gesundheit beraten, wie der Wert nach unten gedrückt werden kann. Wird der 50er-Schwellenwert überschritten, sind weitere Maßnahmen gesetzliche Pflicht.
Als mögliche Maßnahmen nannte Laumann etwa eine zeitliche Beschränkung des Alkoholverkaufs, die Absage größerer Veranstaltungen oder eine Wiedereinführung der Maskenpflicht im Schulunterricht.
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