Corona-Lockdown: So bekomme ich vom Fitnessstudio Geld zurück

Stand: 05.05.2022, 15:08 Uhr

Fitnessstudios, die coronabedingt geschlossen waren, müssen ihren Kunden die Beiträge zurückzahlen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Was bedeutet das konkret?

Mehr als elf Millionen Menschen trainierten vor Corona in einem Fitnessstudio. Während der Pandemie mussten Studios schließen, die Mitgliedsbeiträge aber wurden weiter eingezogen. Das sorgte für viele Klagen vor den Gerichten. In einem Musterfall aus Niedersachsen entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch: Die Kunden haben Anspruch auf Rückzahlung ihrer Beiträge.

Wer bekommt jetzt Geld zurück?

"Alle die, die während des Lockdowns einen Vertrag in einem Fitnessstudio hatten und auch weiter die Beiträge gezahlt hatten, obwohl das Fitnessstudio zu war", sagte Claudia Kornmeier von der ARD-Rechtsredaktion. Auch wer sich bislang noch nicht darum gekümmert habe, könne jetzt das Geld zurückverlangen.

"Da sollte es auch keine Probleme mit der Verjährung geben", so Kornmeier. Die übliche Verjährungsfrist betrage drei Jahre. "Und die sind hier ja noch nicht abgelaufen." Wichtig ist aber: Geld zurückerhalten jetzt nur diejenigen, die keinen Wertgutschein erhalten haben.

Muss ich eine Trainingszeit-Gutschrift akzeptieren?

Nein, denn eine Gutschrift über ausgefallene Trainingszeiten ist laut dem BGH nichts anderes als eine Vertragsverlängerung. Die Wochen der Schließung dürften nicht an die Vertragslaufzeit angehängt werden.

Der Grund: Der Gesetzgeber hatte im Frühjahr 2020 eine Regelung geschaffen für Verträge, die von Corona betroffen waren - die sogenannte Gutschein-Lösung. Danach war es Einrichtungen wie Fitnessstudios und Veranstaltern möglich, den Kunden entweder das Geld zu erstatten oder einen Wertgutschein zu überreichen - und zwar über die Summe, die vom Kunden zu viel gezahlt wurde.

Wie erhalte ich eine Rückzahlung?

"Dafür muss ein Brief geschrieben werden", sagte Iwona Husemann von der Verbraucherzentrale NRW am Donnerstag dem WDR. Im Schreiben sollte zunächst der Sachverhalt geschildert werden. Bei der damit verbundenen Forderung sollte man sich auf das BGH-Urteil beziehen. Wichtig sei auch die Setzung einer Frist: "Mindestens 14 Tage sind dabei angemessen."

Der Brief solle entweder als Einwurfeinschreiben per Post gesendet werden. Oder: Wer ein Faxgerät habe, könne den Brief auch mit einem sogenannten qualifizierten Sendebericht an das Fitnessstudio schicken. Die Verbraucherzentrale hat einen entsprechenden Musterbrief erstellt, an dem sich die Verbraucher orientieren können.

Wie wurde das Urteil begründet?

Der BGH hat auf den Zweck des Vertrages mit Fitnessstudios verwiesen: Der sei es, regelmäßig Sport zu treiben. Voraussetzung dafür sei, dass ein Fitnessstudio uneingeschränkt genutzt werden könne.

"Das aber war während des Lockdowns nicht möglich - und somit konnte das Fitnessstudio den Vertrag nicht erfüllen", erklärte Claudia Kornmeier von der ARD-Rechtsredaktion. Könne das Studio aber seine Leistung nicht erbringen, habe es auch keinen Anspruch auf die Beiträge seiner Kunden.

Was bedeutet das Urteil für die Fitnessstudios?

"Es ist ein Rückschlag und eine Bedrohung für die Existenz einiger Fitnessanbieter in Deutschland", teilte der Arbeitgeberverband deutscher Fitness- und Gesundheit-Anlagen am Donnerstag dem WDR mit. "Die Unternehmen müssen sich noch über Jahre mit den Auswirkungen der Pandemie auseinandersetzen."

Zu den vom BGH abgelehnten Trainingszeit-Gutschriften sagte Verbandssprecher Alexander Wulf: "Faktisch hätten Mitglieder bei einer Verlängerung nicht mehr bezahlen und die gleiche Zeit trainieren können." Wie viele Fitnessstudios vom Urteil betroffen sind, kann er nicht beziffern: "Genaue Zahlen liegen uns dazu nicht vor."