Kranke Menschen mit einem besonders hohen Gesundheitsrisiko können in Nordrhein-Westfalen ab sofort auch bevorzugt gegen Corona geimpft werden. Das geht aus einem neuen "Härtefallerlass" des NRW-Gesundheitsministeriums an die Kommunen im Land hervor, der dem WDR vorliegt.
Es geht um Einzelfall-Entscheidungen. Beantragen können die Impfung Personen, die – so heißt es im Erlass – ein "sehr hohes, hohes oder erhöhtes Risiko" haben, im Fall einer Corona-Infektion schwer zu erkranken oder gar zu sterben. Sie können bei der aktuellen Impfpriorisierung höher gestuft werden.
Voraussetzung: Attest vom Arzt
Voraussetzung dafür ist, dass ein Arzt den Einzelfall und die besonderen Umstände dieses hohen Gesundheitsrisikos bescheinigt. Diese Bescheinigung muss aktuell sein. Sie muss nach dem 8. Februar 2021 ausgestellt sein.
Anträge auf eine solche Einzelfall-Entscheidung müssen am Wohnort gestellt werden, entweder beim zuständigen Kreis oder bei der Stadt, wo jemand gemeldet ist.