Einige Menschen haben wegen einer Vorerkrankung ein hohes oder sehr hohes Risiko für einen schweren Corona-Verlauf. Deshalb dürfen sie früher als andere geimpft werden - und zwar in den Priorisierungsstufen zwei und drei. Geregelt ist das in der Impfverordnung des Bundes.
Wer eine Vorerkrankung hat, die in der Verordnung aufgelistet ist, muss das mit einem Attest nachweisen. Das muss man dann zum Beispiel im Impfzentrum vorlegen. So regelt es die Verordnung. Eine formlose Bescheinigung des Hausarztes oder der Fachärztin reicht aus.
Aus Datenschutzgründen ist es nicht notwendig, die konkrete Krankheit im Attest zu benennen. Wenn man aus Altersgründen ohnehin eine Impfung bekommen kann, ist ein Attest nicht nötig.