IS-Terrorprozess: Vier Jahre Haft für geplanten Giftgasanschlag
Lokalzeit aus Dortmund. 23.11.2023. Verfügbar bis 23.11.2025. WDR. Von Matthias Wagner.
IS-Terrorprozess: Vier Jahre Haft für geplanten Giftgasanschlag
Stand: 23.11.2023, 20:00 Uhr
Das Landgericht Dortmund hat einen IS-Anhänger zu vier Jahren Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt.
Von Kay Bandermann
Die Staatsschutzkammer sah es als erwiesen an, dass der 26-jährige Iraner eine schwere staatsgefährdende Straftat mit Giftstoffen in der vergangenen Sylvesternacht begehen wollte. Er stand dazu in engem Kontakt mit Waffenexperten des so genannten Islamischen Staates.
Viel Menschen sollten sterben
Jalil J. trägt eine OP-Maske und hat die Kapuze tief ins Gesicht gezogen, als die Kameras auf ihn gerichtet sind. Die anschließende, halbstündige Urteilsbegründung nimmt er äußerlich unbeeindruckt auf. Die Staatsschutzkammer kommt zu dem Ergebnis, dass der 26-jährige Mann fest entschlossen war, eine Straftat zu begehen, bei der viele Menschen sterben sollten.
"Er wollte das Vertrauen der Bürger in die Sicherheit des Staates erschüttern“, so der Vorsitzende Richter.
Nachrichten mit IS-Waffenexperten ausgetausch
Eine genaue Auswertung von Internet-Verläufen und Chat-Protokollen des Handys lässt daran wenig Zweifel. Wochenlang tauschte er Nachrichten mit IS-Waffenexperten im Ausland aus. Dabei ging es insbesondere um den Einsatz der tödlichen Giftstoffe Rizin und Cyanid. Der Anschlag an Silvester scheiterte allerdings daran, dass Jalal J. nicht alle Zutaten zusammen bekam.
Kam 2015 nach Deutschland
Jalal J. stammt aus der Millionenstadt Ahwaz im Westen des Irans, gehörte dort der arabisch-stämmigen Minderheit an und wurde politisch verfolgt. Deshalb kam als minderjähriger Flüchtling 2015 über die Türkei und Griechenland nach Deutschland.
Seine Integration in Castrop-Rauxel scheiterte, weil er oft unkontrolliert war und von geringer Frustrationstoleranz. Ein psychologisches Gutachten attestiert ihm die Neigung, Unzufriedenheit und eigenes Versagen auf andere zu schieben.
Hohes Gewaltpotenzial
Letztendlich, so das Gericht, ging zwar keine unmittelbare Terror-Gefahr für die Öffentlichkeit von dem Mann aus. Dennoch trage er – auch wegen seiner politischen Radikalisierung - ein hohes Gewaltpotenzial in sich. "Er ist weder therapiebereit, noch therapiefähig“, so ein Gutachter. Deshalb ordnete die Kammer die sogenannte Sicherungsverwahrung nach Haftende an.