Prozess um Anschlag auf Essener Schule: Zwei Jahre auf Bewährung für Angeklagten
Stand: 10.02.2023, 17:06 Uhr
Der 17-Jährige wollte einen rassistisch motivierten Anschlag auf das Essener Don-Bosco-Gymnasium verüben. Er wurde zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt und muss in eine Therapieeinrichtung.
Am 13. Mai 2022 sollte er stattfinden: Ein rechtsextrem motivierter Anschlag auf das Don-Bosco-Gymnasium in Essen. Geplant von einem damals 16-jährigen Jungen. In seinem Kinderzimmer hatte er Bomben gebaut und Waffen gehortet. Im vergangenen Frühjahr berichtete die Polizei, wie sie Rohrbomben, Armbrüste, Schreckschusswaffen und Messer im Zimmer des Jugendlichen fanden. Auch wurden rassistische, antisemitische und antimuslimische Schriften gefunden.
Gericht sieht keinen Zweifel an Schuld
Das Oberlandesgericht in Düsseldorf hat den heute 17-Jährigen nun zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Außerdem muss er in eine therapeutische Einrichtung. Für die Richter bestand kein Zweifel an der Schuld des Angeklagten. Er habe mit dem Anschlagsplan geprahlt, ihn gestanden und bereut. Sein Verteidiger erklärte: Der 17-jährige Einzelgänger sei zu Coronazeiten weiter isoliert worden und habe sich im Internet radikalisiert.
Schulen abgeriegelt, Wohnung durchsucht
Einen Tag vor dem geplanten Anschlagsdatum im vergangenen Jahr durchsuchte die Polizei die elterliche Wohnung des Angeklagten. Auch das Don-Bosco-Gymnasium und eine benachbarte Realschule wurden damals abgeriegelt und durchsucht. Die Polizei hatte Hinweise erhalten, dass ein Schüler Bomben versteckt haben könnte. Da der 17-jährige Angeklagte von der Realschule auf das Gymnasium gewechselt war, wurden gleich beide Schulen durchsucht.
Bis zu fünf Jahre Haft möglich
Der Schock in Essen über den geplanten Anschlag war groß. Im vergangenen Dezember startete dann der Prozess vor dem Oberlandesgericht in Düsseldorf. Die Bundesanwaltschaft warf dem Schüler die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, Terrorismusfinanzierung und Verstöße gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz vor.