Ein ungewöhnlicher Prozess am Landgericht Hagen endete mit einer Schlappe für die Staatsanwaltschaft. Diese wollte ein ehemaliges Schulgebäude von dem Käufer einziehen und hatte es im Jahr 2022 inklusive des 18.500 Quadratmeter großen Grundstücks beschlagnahmt. Diesen Antrag hat das Gericht jetzt abgelehnt.
Die Staatsanwaltschaft hatte vermutet, dass die 915.000 Euro für den Kauf des alten Gymnasiums aus illegalen Quellen stammen. Die Roma-Großfamilie, zu der der Käufer gehört, wird unter anderem in Zusammenhang mit Betrugsmaschen wie dem Enkel-Trick, Schock-Anrufen aber auch Taschendiebstählen gebracht.
Käufer bei Vertragsunterzeichnung erst 20 Jahre alt
Das ehemalige Schulgebäude soll umgebaut werden
Der Käufer, ein junger Teppichhändler aus der Schweiz, der zum Zeitpunkt des Kaufs erst 20 Jahre alt war, sollte demnach das Gebäude für seinen Vater erworben haben. Dieser sei bei den Kaufverhandlungen unter falschem Namen aufgetreten. Er lebe mittlerweile nach einem Schlaganfall in Polen. Doch dass konnte die Staatsanwaltschaft trotz mehrmonatiger Ermittlungen nicht zweifelsfrei nachweisen.
Stattdessen trat die Gegenseite den Nachweis an, dass die Gelder aus einem anderen legalen Immobiliengeschäft stammten. Der Schwager des jungen Mannes sagte als Zeuge aus und gab an das Geld zur Verfügung gestellt zu haben, um das alte Internatsgebäude zu kaufen. Er hatte im Jahr 2020 eine Immobilie in Dortmund für 1,2 Millionen Euro verkauft, nachdem die Familie das alte Zechengebäude aufwändig zu Luxuswohnungen umgebaut hatte.
Staatsanwaltschaft muss beschlagnahmtes Gebäude an Käufer zurück geben
Die Staatsanwaltschaft hatte im Verfahren noch versucht, diese Darstellung zu entkräften. Aber auch die Zeugenaussagen von drei Bankmitarbeitern konnten nichts Erhellendes beitragen. Deswegen lehnte das Gericht den Antrag der Staatsanwaltschaft, das Gebäude einzuziehen, ab. Was jetzt aus dem ehemaligen Internat wird, ist unklar. Ursprünglich soll der Käufer geplant haben, die alten Klassenzimmer zu Luxuswohnungen umzubauen. Laut Anwalt des Käufers wartet dieser jetzt darauf, dass ihm das Gebäude zeitnah wieder übergeben wird.