Der mutmaßliche islamistische Gefährder Sami A. soll in Tunesien bleiben. Die Stadt Bochum hat beantragt, die gerichtliche Rückholanordnung für den Mann aufzuheben. Dies teilte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am Dienstag (04.12.2018) auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit.
Der Antrag war erwartet worden, nachdem das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen das Abschiebeverbot des 42-Jährigen vor zwei Wochen vorläufig aufgehoben hatte.
Streit zwischen Justiz und Politik
Ob über den Antrag noch in diesem Jahr entschieden wird, ist offen. Den Anwältinnen des Tunesiers werde nun Gelegenheit für eine Stellungnahme gegeben, sagte ein Gerichtssprecher.
Die voreilige Abschiebung von Sami A. am 13. Juli hatte für erheblichen Streit zwischen Justiz und Politik gesorgt. Am Tag zuvor hatte das Verwaltungsgericht die Abschiebung untersagt. Als dieser Beschluss den zuständigen Behörden zugestellt wurde, saß Sami A. allerdings bereits im Flugzeug nach Tunis.
Gericht hat Abschiebeverbot aufgehoben
Das Gericht rügte das Verhalten der Behörden und ordnete die sofortige Rückholung von Sami A. an. Zwei Monate später stellte das Gericht fest, dass Sami A. in Tunesien nicht alles in seiner Macht Stehende unternommen habe, um in den Besitz eines für die Wiedereinreise notwendigen Reisepasses zu gelangen.
Im Herbst gab es dann eine Zusicherung des tunesischen Staates, wonach Sami A. dort keine Folter und unmenschliche Behandlung drohten. Das Gericht hob am 21. November das Abschiebeverbot vorläufig auf.