Der Angeklagte war zu 13 Jahren Haft sowie der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus verurteilt worden. Für den Bundesgerichtshof reichte die Urteilsbegründung zur erheblich verminderten Schuldfähigkeit des Angeklagten nicht aus.
Täterfrage unstrittig
Fest steht, dass der Angeklagte im September 2019 die 25-jährige Hannah S. mit mehreren Messerstichen erstochen hatte. Die teilweise entkleidete Leiche war von einem Spaziergänger im Park neben dem Oberlandesgericht gefunden worden.
Inwieweit der Angeklagte schuldfähig ist oder nicht, soll jetzt an den kommenden Verhandlungstagen geklärt werden.