Der Angeklagte steht im Gerichtssaal und hält sich einen Aktenordner vor das Gesicht, neben ihm steht sein Verteidiger

Nach versuchtem Terroranschlag in Essen - Polizei findet Kinderpornographie

Stand: 12.09.2023, 16:32 Uhr

Im Mai 2022 hatte ein Schüler versucht, an einem Essener Gymnasium einen rechtsextremen Terroranschlag zu verüben. Jetzt ermittelt die Staatsanwalschaft erneut: Ermittler haben bei ihm "kinder- beziehungsweise jugendpornographische Schriften" gefunden.

Bei den Durchsuchungen vor anderthalb Jahren haben die Ermittler auch Datenträger sichergestellt. Nach deren Auswertung gibt es jetzt neue Vorwürfe. Denn die Ermittler haben offenbar Aufnahmen gefunden, die sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche zeigt. Das hat die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf heute mitgeteilt. Weitere Details geben die Ermittler nicht bekannt - mit Hinweis auf den Persönlichkeitsschutz des immer noch Minderjährigen.

Ermittlungen gegen Essener Jugendlichen

00:26 Min. Verfügbar bis 12.09.2025


Durchsuchungen wegen Terrorgefahr

Im Mai 2022 kam es zu einem Großeinsatz der Essener Polizei: Nach Hinweisen auf die Planung eines rechtsextrem motivierten Anschlags auf das Don-Bosco-Gymnasium durchsuchte die Polizei im Mai 2022 die Schule und ein benachbarte Realschule. Auch die Wohnung der Eltern des Schülers wurde durchsucht.

Polizeibeamte stehen vor dem Don-Bosco-Gymnasium in Essen-Borbeck.

Polizeieinsatz an Schulen in Essen-Borbeck

Die Polizei hatte Hinweise erhalten, dass ein Schüler Bomben versteckt haben könnte. Da der 16-jährige Verdächtige von der Realschule auf das Gymnasium gewechselt war, wurden gleich beide Schulen durchsucht. In seinem Zimmer fanden die Ermittler damals Rohrbomben, Armbrüste, Schreckschusswaffen und Messer. Außerdem stießen sie auf antisemitische und antimuslimische Schriften.

Bewährungsstrafe: Gericht sieht keine Zweifel an Schuld

Das Oberlandesgericht in Düsseldorf hat den 17-Jährigen im Februar zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Außerdem musste er in eine Jugendhilfeeinrichtung ziehen und an einem Programm zur Deradikalisierung teilnehmen. Die Richter hatten keine Zweifel an der Schuld des Schülers. Er habe mit seinen Planungen geprahlt, gestanden und bereut, so die Richter.