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Tod nach Ärger bei Technoparty: Türsteher freigesprochen

Stand: 16.01.2023, 13:36 Uhr

Nach dem Tod eines Partygastes am Rande einer Technoparty ist ein Sicherheits-Mitarbeiter freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm vorgeworfen, den 41-Jährigen gewürgt zu haben, bis er erstickt ist.

Im Prozess vor dem Bochumer Landgericht sind die Richter am heutigen Montag (16.01.) zu einem anderen Ergebnis gekommen: Der Türsteher trägt am Tod des Partygastes keine Schuld. Ein medizinisches Gutachten ergab, dass der Gast an plötzlichem Herzversagen gestorben ist. Er sei stark übergewichtig, herzkrank und zudem betrunken gewesen, als er nach einem minutenlangen Kampf plötzlich an Herzversagen gestorben ist.

Türsteher musste sich verteidigen

Der Gast hatte zuvor bei der Party im Bochumer Ruhrcongress Frauen belästigt und war aus der Halle gewiesen worden. Danach hatte er laut Urteil Sicherheitsleute angegriffen. Der Angeklagte habe in Notwehr gehandelt, sagen die Richter.

Unterschiedliche Zeugenaussagen

Die Zeugenaussagen waren unterschiedlich, die Befragungen im Prozess gingen stundenlang. Der Veranstalter der Technoparty belastete den 42-jährigen Sicherheitsmann schwer. Er habe das Opfer sagen hören, dass es keine Luft bekommt und auch gesehen, dass der Mann dunkel angelaufen sei. Andere Zeugen widersprachen ihm.

Angeklagter in psychologischer Behandlung

Die Verteidigung gab einen Einblick in die Gefühle des Angeklagten. "Es lässt ihn absolut nicht kalt und unabhängig von einer strafrechtlichen Verantwortlichkeit lebt er damit, dass durch sein Zutun, wie auch immer sich das darstellt, ein Mann zu Tode gekommen ist. Er selber ist seit dem Vorfall auch in psychologischer Behandlung", erzählte Rechtsanwalt Michael Emde.

Über dieses Thema berichten wir am 16. Januar 2023 auf WDR 2 und im WDR Fernsehen: Lokalzeit Ruhr, 19:30 Uhr.