Zum Prozessauftakt im Landgericht Hagen wurden Tonaufnahmen aus der Einsatznacht in Gevelsberg vorgespielt. Die beiden Polizistinnen hatten, als ein Drogendealer das Feuer auf ihre Kollegen eröffnete, eine Passantin angehalten und sich vom Tatort wegfahren lassen. Aus dem Auto heraus riefen sie per Handy in der Leitstelle der Polizei an. Die Todesangst war dabei deutlich in ihren Stimmen zu hören.
Die Frauen kämpfen darum, weiter im Dienst bleiben zu können. Aktuell sind beide suspendiert. Eine von ihnen sagte: "Es kann nicht sein, dass ein einziges Fehlverhalten meine komplette Karriere zerstört."
Wollen Beamtenstatus behalten
In dem Berufungsprozess jetzt geht es auch darum, ob die Frauen ihren Beamtenstatus verlieren. Und vor allem dagegen wehren sie sich jetzt vor dem Hagener Landgericht. Das Urteil wird in der ersten Oktoberwoche erwartet.
Erstes Urteil: Kollegen im Stich gelassen
Das Amtsgericht Schwelm hatte es im ersten Prozess als erwiesen angesehen, dass die beiden Polizistinnen zwei Kollegen bei der Schießerei in Gevelsberg einfach sich selbst überlassen hatten. Angeklagt waren die 32 und 37 Jahre alten Frauen wegen versuchter Körperverletzung durch Unterlassen.