Der Angeklagte der Amoktat in Hamm sitzt neben einer Frau im Gerichtssaal.

Urteil nach Messerattacke in Hamm

Stand: 06.01.2023, 15:42 Uhr

Das Landgericht Dortmund hat nach dem Messerangriff an der Hochschule Hamm-Lippstadt jetzt ein Urteil gefällt: Der Beschuldigte ist schuldunfähig und bleibt in einer forensischen Psychatrie.

Von Philip Raillon

Der Mann, der im Juni 2022 in der Hochschule Hamm-Lippstadt mit einem Messer eine Dozentin getötet und drei Studierende schwer verletzt hat, bleibt in der forensischen Klinik. Das hat das Landgericht Dortmund heute Mittag entschieden. Der 34-jährige Täter ist schuldunfähig, so die Überzeugung des Schwurgerichts.

Unklar, ob Gefahr hätte erkannt werden müssen

"Bei der Tat gab es nur Verlierer", sagte die Staatsanwältin in ihrem Schlussplädoyer, die Verteidigerin des Täters sprach von einer "Tragödie". Am Tag vor der Tat hatte der 34-Jährige aus Verzweiflung versucht sich das Leben zu nehmen. Er war deshalb noch in eine psychatrische Klinik gebracht worden - doch die Ärzte erkannten die Gefahr nicht, die von ihm ausging. Er fühlte sich von einem Clan verfolgt und bedroht.

Ob diese Wahnvorstellungen in der Klinik hätten erkannt werden müssen, konnte das Dortmunder Gericht nicht aufklären. Jedenfalls konnte Marcus R. am Tattag das Krankenhaus einfach verlassen. Er habe dann den Entschluss gefasst, dem Clan ein Ende zu setzen, sagte heute Gerichtssprechin Nesrin Öcal. Einen Teil dieses vermeintlichen Clans vermutete er unter seinen Mitstudierenden in der Hochschule.

Drei Studenten überwältigen Angreifer

Die Messerattacke im Juni 2022 hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt. Mit zwei gerade gekauften Küchenmessern betrat er ein Hörsaalgebäude in Hamm und stach auf seine zufällig ausgewählten Opfer ein: drei Studierende, die die Messerattacke mit schweren Verletzungen in Hals, Gesicht und Bauch überlebten. Und in einem Hörsaal eine Dozentin, die Marcus R. am Hals traf. Sie starb später im Krankenhhaus.

Danach überwältigten drei Studenten aus diesem Hörsaal den Täter und drückten ihn zu Boden bis die Polizei kam. Wohl nur durch ihren mutigen Einsatz kam es zu keinen weiteren Opfern in Hamm.

Täter weiter gefährlich für die Öffentlichkeit

Das Gericht ist in seinem Urteil nicht von Mord ausgegangen, sondern von Totschlag. Zwar habe das nötige Mordmerkmal der Heimtücke vorgelegen, aber der Beschuldigte habe das wegen seiner Erkrankung nicht bewusst ausgenutzt - das wäre aber für ein Mordurteil ebenfalls nötige Voraussetzung gewesen.

Einsatzfahrzeuge der Polizei stehen vor dem Gebäude der Hochschule Hamm-Lippstadt.

Polizeifahrzeuge vor der Hochschule Hamm-Lippstadt

Dennoch halten die Richter den 34-Jährigen weiter für gefährlich. Er fühlt sich noch immer von dem Clan verfolgt. Das Gericht hat deshalb die Unterbringung in der forensischen Psychiatrie angeordnet. Dort könnte er bis zu seinem Lebensende bleiben müssen. Er darf nur raus, wenn er vorher als nicht mehr gefährlich gilt.

Über dieses Thema berichten wir in der WDR Lokalzeit Dortmund am 6. Januar 2023 auf WDR 2 und im WDR Fernsehen.