Ausschreitungen beim FC-Spiel gegen OGC Nizza

Urteil im dritten Prozess um Nizza-Krawalle gesprochen

Stand: 07.02.2023, 09:35 Uhr

Das Kölner Amtsgericht hat einen 31-Jährigen zu einem Jahr Haft auf Bewährung und einer Geldstrafe von 1.000 Euro verurteilt. Der Vorbestrafte war bei den Krawallen vor dem Auswärtsspiel des 1. FC Köln in Nizza dabei gewesen.

Von Markus Schmitz

Es geht weiter mit der juristischen Aufarbeitung des Blocksturms und der gewaltsamen Auseinandersetzungen im Rahmen des Conference-League-Spiels des 1. FC Köln in Nizza (Frankreich). Auch dieser Fall ist mit Fotos und Videos der Vorkommnisse des 8. September 2022 laut Staatsanwaltschaft gut dokumentiert.

Bilder belegen Beteiligung an Ausschreitungen

Ausschreitungen beim Spiel Nizza gegen Köln

Beim Europapokal-Spiel zwischen Nizza und Köln kam es zu gewaltsamen Ausschreitungen.

Auf Fotos soll etwa zu sehen sein, wie der Angeklagte versucht, mit einem Absperrpfosten auf gegnerische Anhänger einzuschlagen. Weitere Aufnahmen sollen ihn mit blutverschmiertem Gesicht und Oberkörper zeigen. Der Angeklagte räumte seine Beteiligung an den Ausschreitungen ein.

Die Staatsanwaltschaft sprach den Mann wegen versuchter schwerer Körperverletzung und schweren Landfriedensbruchs schuldig. Das Strafmaß: ein Jahr Haft auf Bewährung und 1.000 Euro Geldstrafe. "Es musste ein spürbare Freiheitsstrafe sein", erklärte die Amtsrichterin.

Angeklagter könne sich nicht erinnern

Der Angeklagte sagte am Dienstag vor Gericht aus, er könne sich aber an die konkreten Gewaltszenen im Stadion nicht mehr erinnern, habe damals zu viel Alkohol getrunken. Beim Blocksturm trug er selbst schwere Verletzungen davon und musste später mit einem Rettungswagen in ein Krankenhaus gebracht werden.

Er verlor auch seinen Job wegen des Vorfalls, musste nach einer durch die Staatsanwaltschaft im Oktober 2022 initiierten Razzia zehn Tage in Untersuchungshaft. Die "schlimmste Zeit" seines Lebens, erklärte er. Außerdem habe ihn die Festnahme durch ein Spezialeinsatzkommando, dass morgens um sechs Uhr seine Wohnung stürmte, nachhaltig beeindruckt.

Vorstrafe des Angeklagten von 2015

Der Angeklagte gehört zur Ultra-Szene des 1. FC Köln, mit der er nach eigener Aussage nun nichts mehr zu tun haben wolle. Der Angeklagte war in der Vergangenheit bereits einschlägig straffällig geworden. So hatte er sich an einer Schlägerei mit Anhängern von Eintracht Frankfurt im März 2015 in der Kölner Innenstadt beteiligt und war zu einer Geldstrafe verurteilt worden.

Schon bei einem anderen Prozess vor gut einer Woche nannte ein szenekundiger Beamter der Kölner Polizei den Namen des Angeklagten, weil er ihm in Nizza aufgefallen sei.

Weiterer Prozess gegen zwei Männer

Bereits am Mittwoch könnte das Kölner Amtsgericht in einem anderen Fall Entscheidungen verkünden. In dem Prozess geht es um zwei Männer aus dem Rechtsrheinischen, die in Nizza randaliert haben sollen. Darüber hinaus sollen sie auch bei einem Freundschaftsspiel in der Kreisliga bei einer Prügelei dabei gewesen sein.

Einer der Angeklagten saß von Oktober bis zum vergangenen Dienstag in Untersuchungshaft. Nach dem ersten Prozesstag in der vergangenen Woche kam er frei.

Rechtsmittel gegen Urteil im Bergisch Gladbacher Prozess

Der Angeklagte des ersten Prozesses in diesem Zusammenhang hat inzwischen gegen das Urteil Rechtsmittel eingelegt. Das Amtsgericht in Bergisch Gladbach hatte ihn ihn Ende Januar zu einem Jahr und sechs Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Er kam dennoch bis zu seinem Haftantritt auf freien Fuß.

Dadurch wird er wohl mindestens so lange frei bleiben, bis die nächste Instanz eine Entscheidung getroffen hat.

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