Bis 6 Uhr früh sind alle gefährlichen Gegenstände tabu. Es handelt sich um ein sogenanntes Waffenverbot, das von der Bundespolizei erlassen wird. Verboten sind nicht nur Waffen und gefährliche Gegenstände, sondern auch Nachbildungen von Feuerwaffen, die mit echten Waffen verwechselt werden können.
Immer wieder tragen Menschen gefährliche Gegenstände mit sich
Gegenstände, mit denen erhebliche Verletzungen verursacht werden können, sind verboten
Waffenverbote werden von der Bundespolizei regelmäßig verhängt. Denn beim Mitführen von gefährlichen Gegenständen kommt es laut Polizei immer häufiger zu Gewaltdelikten und schweren Verletzungen. Am Kölner Hauptbahnhof und Bahnhof Köln Süd führen die Beamten heute und morgen verstärkt Personen- und Taschenkontrollen durch.
Nach Angaben der Bundespolizei soll durch das temporäre Verbot die Sicherheit der Reisenden an den Bahnhöfen durch die Kontrollen erhöht und Gewaltdelikten vorgebeugt werden, indem die Gewaltbereitschaft gesenkt wird. Die Bilanzen der zurückliegenden Waffenverbote an den Bahnhöfen zeigen, dass immer wieder Menschen gefährliche Gegenstände mitführen.
Wer gefährliche Gegenstände mitführt, muss mit Strafe rechnen
Das Waffenverbot wurde durch eine "Allgemeinverfügung zum Verbot des Mitführens von gefährlichen Gegenständen" von der Bundespolizei erlassen. An den betroffenen Bahnhöfen führt die Bundespolizei während der Allgemeinverfügung verstärkt Personen- und Taschenkontrollen durch.
Bei Verstößen gegen die Allgemeinverfügung können die Einsatzkräfte Platzverweise aussprechen und Zwangsgelder erheben. Seitens der Eisenbahnverkehrsunternehmen kann ein Hausverbot oder ein Beförderungsausschluss verhängt werden.