Die Bezirksregierung Düsseldorf

Bezirksregierung prüft Disziplinarverfahren gegen Viersener Landrat

Stand: 25.01.2023, 08:36 Uhr

Die Gerichtsentscheidung zur Landratswahl in Viersen hat womöglich ein Nachspiel. Die Düsseldorfer Bezirksregierung prüft aktuell ein Disziplinarverfahren gegen Landrat Andreas Coenen.

Der Kreis Viersen hatte in einem Anzeigenblatt kurz vor der Wahl eine vierseitige Anzeige mit mehreren Zitaten des Landrates geschaltet. Das Oberverwaltungsgericht Münster sprach letzte Woche Dienstag (17.01.2023) von einer unzulässigen Wahlbeeinflussung. Diese sei aber nicht so schwerwiegend, dass die Wahl wiederholt werden müsse.

Entscheidung wird dauern

Die Bezirksregierung prüft als zuständige Aufsichtsbehörde dennoch, ob wegen der Anzeige ein Disziplinarverfahren gegen den Landrat eingeleitet wird. Eine Entscheidung dürfte noch einige Wochen dauern. Der Kreis Viersen wollte sich auf WDR-Anfrage nicht zu dem Vorgang äußern.

Landrat Andreas Coenen (CDU) hatte vergangene Woche positiv auf das Urteil des Gerichts reagiert: "Ich freue mich, dass das Oberverwaltungsgericht Münster unsere Rechtsauffassung bestätigt hat und dass nun Rechtssicherheit einkehren kann – für den Kreis und für die Bürgerinnen und Bürger."

Im Prozess ging es um eine vierseitige Anzeige des Kreises Viersen in einem Anzeigenblatt, das kostenlos an die Menschen im Kreis Viersen verteilt wird. Diese wurde eine Woche vor der Wahl im Jahr 2019 veröffentlicht.

Landrat in Anzeige 17 Mal erwähnt

"Die Anzeige enthielt – als quasi-amtliche Verlautbarung – eine Vorstellung zukünftiger Projekte des Kreises, wobei Dr. Coenen als amtierender Landrat 17 Mal erwähnt und mit großformativen Bildern dargestellt wurde," beschreibt die Linke die Veröffentlichung. Die Partei hat wegen Wahlwerbung vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf geklagt.

Staatlichen Organen ist es untersagt, sich vor Wahlen mit politischen Parteien oder Wahlbewerbern zu identifizieren und sie zu unterstützen.

Coenen hat 2019 im ersten Wahlgang gewonnen

Das Gericht hatte die Wahl daraufhin für ungültig erklärt. Diese hatte Landrat Andreas Coenen (CDU) zuvor mit 54,1 Prozent der Stimmen im ersten Wahlgang gewonnen.

Coenen hat jedoch Berufung gegen dieses Urteil eingelegt. Daher wurde der Fall am Dienstag vor dem Oberverwaltungsgericht Münster verhandelt.

Weitere Themen