Das Landgericht Mönchengladbach verhängte gegen die 45-Jährige eine Haftstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten.
Tödlicher Stich ins Herz
Die Richter sind überzeugt davon, dass die Angeklagte ihren Partner am 28. Dezember 2023 in der gemeinsamen Wohnung in Wegberg unter Alkoholeinfluß im Streit ein Küchenmesser mit knapp 20-Zentimeter langer Klinge in die Brust gerammt hat. Die Angeklagte, so Richter Martin Alberring, habe das Messer am Tattag aus der Küche geholt und ihrem Partner "zumindest mit Tötungsvorsatz" einen Stich in die linke Körperhälfte versetzt. Das Messer traf das Herz. Der Vater von zwei Töchtern aus einer früheren Beziehung verblutete innerhalb weniger Minuten.
Angeklagte: Keine Erinnerung an die Tag
Angeklagte will sich an Tat nicht erinnern können Zum Auftakt hatte die Angeklagte erklärt, sie wisse noch, dass an dem Tag die Nachbarin mit ihrem Hund vorbeigekommen sei und dass sie sich nach deren Weggang wegen des Tieres lautstark mit ihrem Partner gestritten habe. "Dann weiß ich nix mehr, seh' nur das Messer und seh' wie der Willi auf dem Boden lag“, sagte die 45-Jährige.
Gemeinsam erheblich getrunken
Am Nachmittag des Tattages hatten die Angeklagte und das Opfer gemeinsam erhebliche Mengen Alkohol konsumiert. "Wir hatten an dem Tag noch zwölf Euro“, hatte die Frau im Prozeß unter Tränen geschildert. Davon habe das Paar sich sechs Dosen Bier und eine Flasche Wodka geholt. Den Ermittlungen zufolge war die Angeklagte zum Tatzeitpunkt stark angetrunken.
Richter: Betrunkene Angeklagte wußte was sie tat
Eine spätere Blutentnahme hatte einen Alkoholwert von 2,2 Promille ergeben. Mt einem hochgerechneten Wert von knapp 3 Promille war sie zum Tatzeitpunkt zwar in ihrer Steuerungsfähigkeit stark eingeschränkt, wußte aber noch, was sie tat. Dafür, so der vorsitzende Richter Martin Alberring, spreche ihr geordnetes Verhalten nach der Tat. "Sie hatten keine Ausfallerscheinungen, konnten Nachrichten verschicken und einen Notruf absetzen."
Schwere Jugend der zweifachen Mutter
Mutter von zwei Söhnen, die wegen ihrer Alkoholprobleme nicht bei ihr leben. Der jüngere Bruder der Angeklagten berichtete von der schweren Kindheit seiner Schwester, von extremer Gewalt zu Hause und dass sie zwischen ihrem 9. und 15. Lebensjahr von ihrem Stiefvater sexuell missbraucht wurde. Die Staatsanwältin hatte acht Jahre Haft für die zweifache Mutter gefordert. Sie sah den Anklagevorwurf in vollem Umfang bestätigt. Der Verteidiger meint, die Frau sei nicht schuldfähig und hatte daher Freispruch oder allenfalls eine Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge gefordert. Ob er das heutige Urteil in der Revision anfechten wird, ließ Verteidiger Ramon Jumpertz nach der Verhandlung offen
Unsere Quellen:
- Landgericht Mönchengladbach
- Reporter vor Ort
Über dieses Thema berichtet der WDR am 23.05.2024 auch im Radio auf WDR 2.